W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Durch Bereitschaftsdienst kommt MA nicht auf seine reguläre Wochen Arbeitszeit

B
birwein
Okt 2021 bearbeitet

Bereitschaftsdienst im Krankenhaus mit TVöD: Bereitschaftsdienst ist außerhalb der AZ zu leisten. Praktisch schaut das bei uns so aus: MA macht Montag Vollarbeit mit 8 Std. im Anschluss BD bis 7 Uhr nächsten Tag, dann geht der MA heim, hat ber für diesen Tag nicht seine 8 Std Vollarbeit erbracht, weil er ja heim gegangen ist, um seine Ruhezeit einzuhalten. Die Minusstunden von diesem Tag werden dann mit den BD-Stunden verrechnet. Wie machen das anderen Krankenhäuser? Wir denken das das nicht rechtens ist.

10.310011

Community-Antworten (11)

A
ambu

22.01.2008 um 12:53 Uhr

Hallo birwein,

da bin ich ganz Deiner Meinung was die Rechtmäßigkeit angeht. Die Frage die sich hier immer wieder stellt: hat der Arbeitgeber ein Dispositionsrecht am Folgetag nach Bereitschaft? Lt. Gesetz herscht ja Beschäftigungsverbot nach dem Bereitschaftsdienst. Also müsste die Sollzeit dementsprechend am nächsten Tag auf "Null" gesetzt werden und dann würde der AN auch nicht ins Minus kommen. Macht aber meines Wissens nach kein einziges KH so! Aber wenn Ihr im TVöD seid, dann probiert mal eine andere Herangehensweise: Bereitschaftsdienst ist zu vergüten. Es sei denn, es existiert ein Arbeitszeitkonto gemäß §10 und der Beschäftigte entscheidet sich für den Freizeitausgleich (§10 Abs 3). Also im Einzelfall kann der AN auf Auszahlung bestehen und dann sind die Minusstunden nicht das Problem des AN, sondern der AG muss anders organisieren. Der Beschäftigte muss halt u.U. seinen tariflichen Anspruch auf Vergütung des BD geltend machen.

Gruß ambu!

I
Immie

22.01.2008 um 13:58 Uhr

@birwein Der TVöD sagt aber auch...§7...schliesst sich an die regelmässige Arbeitszeit ein Bereitschaftsdienst an und wird der Beschäftigte unmittelbar nach der an diesem Tag beendeten dienstplanmässigen Arbeitszeit verlängert eingesetzt, handelt es sich um Überstunden, nicht um einen Bereitschaftseinsatz (BAG, AP NR 20 zu §17 BAT)

Im §7 TVöD steht, ...Bereitschaftsdienst ist eine Aufenthaltsbeschränkung des Beschäftigten ausserhalb der regelmässigen Arbeitszeit...der gleichwohl als normale Arbeitszeit zu werten ist...und darf nur angeortnet werden, wenn erfahrungsgemäss die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt...

Schau mal http://gesundheit-soziales.bawue.verdi.de/informationen_publikationen/data/0602_Handlungshilfe-Bereitschaftsdienst.pdf

B
birwein

22.01.2008 um 17:11 Uhr

Hallo Immi, das mit dem Arbeitseinsatz im anschließenenden Bereitschaftsdienst ist eh klar. Ebenso die eigentliche Anordnung zum BD aber meine Frage, wie andere Krankenhäuser das handhaben weiß ich leider noch nicht. Ich hab auch nochmal diese Anleitung von verdi gelesen, übrigens sehr hilfreich, aber was passiert, wenn MA sich die Stunden auszahlen lassen und der MA dann dadurch ins Minus rutscht, weil er ja nach dem BD heim geht. Und diesen Tag , der seine Ruhrezeit ist, nicht reinarbeiten kann? Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD mit Faktorisierung wollen wir einrichten, sind noch dabei. Aber ist es dann legitimiert, das der MA diese Minusstunden von seinen Bereitschaftsdienstzeiten ausgleicht?

G
Galaxy

23.01.2008 um 12:50 Uhr

@birwein

bei uns im Krankenhaus gilt auch der TVöD und da wird so ähnlich verfahren wie bei euch. Beispiel: BD von 16.00 Uhr - 08.00 Uhr = 16 Std

      Anrechnung AZ für den Folgetag = 7,7 Std

      Bezahlung Bereitschaftsdienst    = 8,3 Std x 90%(Stufe 3) = 7,5 Std.

Sollte das OP-Programm um 16.00 Uhr noch nicht beendet sein und z.B. eine planmäßige OP erst um 18.00 Uhr beendet sein, dann werden diese 2 Std. mit dem Überstundentarif abgegolten. ( 8,3 Std - 2 Std Überstundentarifbezahlung 6,3 x 90%= 5,7 Std Bezahlung Bereitschaftsdienst)

Diese Regelung ist bestimmt nicht das nonplusultra aber ein sehr tragfähiger Kompromiss, den das Funktionspersonal OP/Anästhesie mitgeht. Und die "rechtsfähigkeit" dieses Kompromisses möchte ich gar nicht erst ansprechen, manchmal ist es auch bei BR-Tätigkeit so, wo kein Kläger, da kein Richter.

Galaxy

I
Immie

23.01.2008 um 13:11 Uhr

@birwein Der AN arbeitet 8 Stunden , dann direkt im Anschluss Bereitschaftsdienst bis 7 Uhr , sind wieviele Stunden Bereitschaft? Das ist doch Arbeitszeit...anstatt zu Hause zu schlafen und am nächsten Tag zu arbeiten...macht er Bereitschaftsdienst,und hat dann seine Ruhezeit... Das bleibt doch von den gasamt gearbeiteten Stunden in etwa gleich... Die Arbeitszeit verschiebt sich,aber die Stunden sind da.

Ich verstehe das Problem nicht ... er bekommt doch Zuschläge für den Bereitschaftsdienst.

G
Galaxy

23.01.2008 um 13:34 Uhr

@Immi

wenn ich die Frage von birwein richtig verstanden habe, dann dürfte die AZ und BD-Zeit so sein, wie auch von mir beschrieben. BD ist halt so ein heikles Thema. Bei mehr wie 49% AZ im Durchschnitt im BD muss normalerweise ja regulärer Dienst angeordnet werden. Dann gibt es aber auch weniger "Kohle" für den einzelnen MA und evtl. auch noch ungünstige Dienstzeiten ( 16.00 - 24.00 Uhr reguläre AZ und daran dann BD bis 08.00 Uhr ) und dann für den BD nur noch Bezahlung Stufe 1 TVöD, weil wenig zu tun.... Darum auch mein Satz, wo kein Kläger, da kein Richter

Galaxy

B
birwein

23.01.2008 um 14:00 Uhr

Halo Immi, ganz so ist das nicht. Der AG muss mich 38,5 Std pro Woche beschäftigen. Wenn ich im Anschluss an einem Tag Bereitschaftsdienst habe, muss ich morgens heim gehen, Ruhezeit einhalten, darf dann erst am Abend nach 11 Stunden erneut zum Dienst eingeteilt werden. Da gibt es aber keinen reguläreen Dienst um diese Zeit. Also macht der MA für diesen Ruhezeiten-Tag Minus in der Woche. Da wir aber einen Dienstplan über 4 Wochen haben, muss er in diesen 4 Wochen durchschnittlich 38,5 Std/Woche arbeiten. Das ergibt die Sollarbeitszeit für diesen Monat. Diese Minusstunden aus dem BD lässt der AG den AN mit seinen BD-Stunden verrechnen. Der Tarifvertrag sagt aber: Bereitschaftsdienst ist zusätzlich zu der vereinbarten AZ zu leisten. Was stimmt ist, das die MA diesen Tag nicht reinarbeiten wollen, weil sie das so immer schon gemacht haben, das sie diese Stunden so ausgleichen. Verdi weist uns aber darauf hin, das das nicht rechtens ist. Der AG ist in der Verpflichtung uns 38,5 Stunden pro Woche Arbeit zu geben.

K
Kölner

23.01.2008 um 14:40 Uhr

@birwein Eine Wochenarbeitszeit bei einem vollkontinuierlichen Schichtplan zu berechnen, ist unmöglich. Galaxy's Weg ist denkbar aber - wie schrieb er so schön - nicht das "nonplusultra"!

Interessanter finde ich: Inwiefern wird die anrechenbare AZ des BD ein gewichtiger Teil der vergütungsfähigen AZ? Insofern fand ich den EuGH seinerzeit ganz "nett". Und der TVöD ist da auch nicht viel unklarer...allein das komplette Ausbezahlen der Stunden funktioniert so nicht! Beispiel: Montag: Dienst 8 Std. und BD 16 Stunden Dienstag: Ausgleich Mittwoch: Dienst 8 Std. Donnerstag Dienst 8 Std. Freitag: Dienst 8 Std. und BD 16 Stunden

Ich komme auf eine AZ von 64 Stunden. Einzig die zusätzliche Vergütung der BD-Zeiten (wohlgemerkt die Diff. zu 38,5; hier 25,5 Stunden) wären, dank BT-K, noch zu regeln...

B
birwein

25.01.2008 um 09:48 Uhr

Hallo Zusammen, gestern im Seminar habe ich gelernt, das dem AN dadurch kein Schaden entsteht. Er bietet ja seine Arbeitsleistung am nächsten Tag an, der AG darf ihn ja nicht beschäftigen, wegen der Ruhezeit. Da waren gesten Kollegen dabei, die 100 Minusstunden dadurch haben. Nach dem Ausgleichzeitraum, wer keinen vereinbart hat umso besser, müssen diese Stunden ja auf null gestellt werden. Der Seminarleiter hat also ersteinmal gesagt, kein Problem für die MA, diese vielen Minusstunden. Der AG muss mir die Arbeit bieten. Da am Wochenende ja auch nur gering Arbeitszeiten vereinbart sind, kann der MA demzufolge nur wenige BD im Monat machen oder macht dann Minussstunden und der AG muss schauen, wo er dem AN die Arbeit gibt. Bei der neuen Anordnung von anderen AZ sind wir als BR wieder dabei. Richtig zufriedenstellend ist das auch nicht. Was macht man nun?

K
Kölner

25.01.2008 um 09:55 Uhr

@birwein Scheint ja ein nettes Seminar gewesen zu sein; wenngleich: So einfach ist das m.E. (das ist meine Meinung) nicht. Bei einer vollkontinuierlichen Schichtplanung kann der AG (inkl. der 'wann auch immer liegenden Ausgleichstage') Dienstzeiten anbieten, dass einem AN hören und sehen vergeht. Ich glaube - bin mir sogar ziemlich sicher - dass Ihr und Euer AG über die Frage der anrechenbaren AZ und der entgeltrelevanten AZ weiter kommt und dieser damit eher "in die Knie" gezwungen werden kann...

B
birwein

25.01.2008 um 10:08 Uhr

Komme da irgendwie nicht mit. Meinst du die opt-out Regelung, das mit BD die AZ pro Woche verlängert wird? die anderen AZ muss der AG ja eh mit uns vereinbaren. den MA geht bei einem vollkontinuierlichen Schichtdienst die BD-Bezahlung verloren, dafür bekommen sie Wechselschicht- oder Schichtzulagen , ist das so ein finanzieller Unterschied? das mit den Minusstunden im BD , das der MA da keine Sorgen zu haben braucht, da ist mir auch nicht wohl dabei. Versteh aber nicht , wie das anders zu regeln ist.

Ihre Antwort

Verwandte Themen