Erstellt am 31.10.2008 um 12:36 Uhr von pirat
@ BRJM,
AT Mitarbeiter können sich auf Antrag rausnehmen lassen (Vertrauensarbeitszeit)
Häufig werden MA zu AT-Angestellten "befördert" um das Überstundenproblem vom Tisch zu bekommen. Wobei ein AT sich längst nicht nur durch die übertarifliche Bezahlung auszeichnet. Hier mal ein Leit-Satz: "AT-Angestellte sind Angestellte, die Kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen TV fallen, andererseits aber noch nicht zum Personenkreis des 5 Abs. 3 BetrVG fallen"....
die Dokumentaionspflicht ist aber auch hier, unbestritten.
Erstellt am 31.10.2008 um 16:11 Uhr von RAKO
@BRJM
AT-Mitarbeiter fallen, wie schon von pirat ausgeführt, nicht unter den Geltungsbereich der Tarifverträge.
Also gilt für sie z.B. nicht der erweiterte Kündigungsschutz, Überstundenzuschläge, die 35 Stunden Woche, etc.
Soweit sie aber nicht zugleich leitende Angestellte sind bleiben alle anderen Arbeitnehmerschutzgesetze
intakt.
Und insofern bin ich nicht ganz einer Meinung mit pirat: Sie fallen sowohl unter das ArbZG mit 8 Stunden bzw. 10 Stunden Höchstarbeitszeit, als auch unter §87 BetrVG und damit unter die Regelungsbefugnis des Betriebsrates, sowohl was die Frage des Stempelns, als auch die Frage von Mehrarbeit, als auch die Frage der Arbeitszeiten inkl. Pausen angeht. Die Einstellung der ATs ist ja wohl auch über Euren Tisch gelaufen (§99), oder? Selbstverständlich gelten auch alle BVs, soweit ATs (nicht LAs !) nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich ausgeklammert sind, in vollem Unfang auch für diese (Ausnahme: Bezug auf tarifl. Rechte).
Gerade die Vertrauensarbeitszeit kann nicht einfach so eingeführt werden, sondern Bedarf der Zustimmung des BR. Mitbestimmung bei Mehrarbeit stellt allerdings allein schon deshalb oft ein Problem dar, weil die Verträge mit den ATs keinen klaren Bezug zur Regelarbeitszeit enthalten - das ist in vielen TV zwar auch nicht zulässig (müssen die ATs doch mindestens X % mehr verdienen als ein tariflich Beschäftigter mit derselben Arbeitszeit), wird aber in der Regel nicht ernst genommen.
Ich gebe aber auch gerne zu, das alles was ich geschrieben habe pure Theorie ist. Wir haben aktuell nur 2 ATs, die keine LAs sind - und die waren bis vor einiger Zeit noch als LAs deklariert. Bislang haben wir uns nicht die Mühe gemacht, uns allzutief in deren Arbeitsleben einzumischen - da sind die restlichen Kollegen einfach wichtiger. Die ATs einfach nebenher laufen zu lassen, wie von pirat angedeutet ist wahrscheinlich ohnehin weit verbreitete Praxis, auch wenn's rechtlich nicht OK ist.
Erstellt am 31.10.2008 um 20:55 Uhr von pirat
@RAKO,
naturamente fallen ATs ( Ausnahme Leitende ) unter das BetrVG und somit unter die Regelbefugnis des BR.
In der Fragestellung von @BRJM ging es meines Erachtens um die Zeiterfassung von ATs, richtig?
In der Frage der Zeitdokumentation kann ich nur, aus einer erst kürzlich gemachten Erfahrung ( Gewerbaufsichtsamt) warnen sie *nebenher* laufen zu lassen....trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung (BR) an die GL.
Das Gewerbeaufsichtsamt hat der ganzen Sache Nachdruck verliehen.
Falls es noch von Interesse ist, das Lehrgeld beträgt bei Verstoss gegen das ArbZG 3000€ pro MA/Tag (aktueller Fall) soviel zum Thema Theorie und Praxis.