Hallo,
ein Kollege von uns ist auf Wunsch des AG von seiner Nachtschicht in der laufenden Woche, in die Spätschicht gewechselt. Dazu hatte er, um das Arbeitszeitgesetz (11h-Regel) nicht zu verletzen, später mit der Spätschicht beginnen müssen. Einen Anspruch auf die ihm entgangenen Nachtschichtzuschläge hat der Kollege nicht. Wie sieht es nun aber mit der kürzeren Arbeitszeit aus? Der Kollege hatte ja im Sinne der Firma gewechselt, da krankheitsbedingt viele Kollegen ausgefallen sind. Hat nun der Kollege Anspruch auf Zahlung der ihm entgangenen Arbeitszeit? (es geht um 4h) Wenn ja wo steht das? Wie haben Tarif NGG obst und Gemüseverarbeitende Industrie. Eine BV besteht diesbezüglich nicht. Und im Arbeitszeitgesetz habe ich noch nichts gefunden.
Danke für Antworten.