Erstellt am 21.04.2006 um 09:54 Uhr von Kleine Hexe
Ja, ist richtig.
Gegenfrage:
Arbeiten die Mitarbeiter Mo-Do weniger wenn Freitag ein Feiertag ist?
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__2.html
2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
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Erstellt am 21.04.2006 um 10:07 Uhr von Klaudi
Danke für dei schnelle Antwort.
Die Mitarbeiter arbeiten Mo-Do nicht weniger wenn Freitag ein Feiertag ist!
Erstellt am 21.04.2006 um 10:23 Uhr von Kleine Hexe
Bei Krankheit das gleiche Spiel:
Montag bis Donnerstag krank: = jeweils 8 Stunden Zeitgutschrift
Freitag krank = 7 Stunden Zeitgutschrift
Immer vorausgesetzt, das diese 8 bzw. 7 Stunden vorgegeben sind!