Erstellt am 27.05.2013 um 19:43 Uhr von Nubbel
schau mal auf dieser seite:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitszeitverkuerzung.html
Erstellt am 27.05.2013 um 20:26 Uhr von ziegenkäse
@ Nubbel
jaaaaaaaaa, aber bitte beachten bei zeitweiser Befristung, dass nach TzBfG der AG nicht einverstanden sein muss, wenn man wieder auf seine vollen Stunden hoch will.
@ fritze
Anders bei PflegeZG oder Familienpflegezeit.
Falls eine Reduzierung auf Dauer sein soll, ist TzBfG genau das Richtige, dann eben nur beachten, mehr als 15 AN im Betrieb... usw. Steht ja bei Hensche...z.B.
Erstellt am 27.05.2013 um 20:52 Uhr von Nubbel
hä? entweder zu viel ziege oder käse.........oder beides?
selbst wenn man nur ein jahr reduzieren möchte, kann man das vereinbaren, wenn der arbeitgeber einwilligt.