Einsicht in Gehaltslisten
Wir haben Einsicht in die Gehaltslisten gefordert. Da wir keinen Ausschuss bestellen können, haben wir per Beschluss ein BR-Mitglied gewählt.
Dieses BR-Mitglied befindet sich in gekündigtem Zustand (Eigenkündigung). Die GL weist nun unseren Antrag zurück mit dem Hinweis, dass ein Mitarbeiter, der gekündigt hat, mit der Einsicht in die Gehaltslisten Informationen bekommen könnte, die er beim neuen Arbeitgeber einsetzen könnte.
Wir denken, die Begründung ist rechtlich nicht vertretbar (79 BetrVG). Dennoch die Frage: wer hat Erfahrung bzw. kompetentes Wissen für einen solchen Fall?
Community-Antworten (1)
03.03.2011 um 13:03 Uhr
Hallo,
ob Eure GL da im Recht ist, weiß ich nicht. Aber macht es Sinn den Kollegen das machen zu lassen? ER geht mit dem Wissen und gibt evtl, und das noch nichtmal beabsichtigt, nicht alles an Euch weiter, und ihr steht wieder "dumm da"! Gruß rtjum
Verwandte Themen
Einsicht in Lohn,- und Gehaltslisten
Hallo zusammen, wir haben im Gremium die Einsicht in die Lohn,- und Gehaltslisten beschlossen. Soweit dürfte darin kein Problem bestehen da dieses Recht ja im BetrVG verankert ist. Nunmehr besteht
Wer hat Einsicht in die Gehaltslisten?
Hallo Zusammen, heute gleich eine neue Frage. Unser AG hat keine klaren Gehaltsstrukturen weshalb es immer wieder Beschwerden aus der Belegschaft hinsichtlich ungerechter Bezahlung gibt. Bisher ha
Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten älteren Datums
Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten: Wir sind ein sehr neuer und sehr unerfahrener Betriebsrat. In den letzten Monaten kam es bei uns zu einem Betriebsübergang (völlig an uns vorbei - aber da
Einsicht in die Gehaltslisten
Hallo, ich würde gerne wissen, ob der BR alle Gehaltslisten anfordern darf. In unserem Fall hat der BR Einsicht in alle Gehaltslisten und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern sie wissen von uns allen
Einsichtsrecht in Gehaltslisten - heisst das nur einsehen oder Aushändigung von Gehaltslisten?
Hat jemand zufällig das Urteil zur Hand, in dem es sinngemäß lautet, dass es den Betriebsräten nicht zuzumuten ist, Einsicht in die Gehaltslisten zu nehmen und sich handschriftlich Notizen zu machen u