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Einsicht in Gehaltslisten

S
starter
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben Einsicht in die Gehaltslisten gefordert. Da wir keinen Ausschuss bestellen können, haben wir per Beschluss ein BR-Mitglied gewählt.

Dieses BR-Mitglied befindet sich in gekündigtem Zustand (Eigenkündigung). Die GL weist nun unseren Antrag zurück mit dem Hinweis, dass ein Mitarbeiter, der gekündigt hat, mit der Einsicht in die Gehaltslisten Informationen bekommen könnte, die er beim neuen Arbeitgeber einsetzen könnte.

Wir denken, die Begründung ist rechtlich nicht vertretbar (79 BetrVG). Dennoch die Frage: wer hat Erfahrung bzw. kompetentes Wissen für einen solchen Fall?

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Community-Antworten (1)

R
rtjum

03.03.2011 um 13:03 Uhr

Hallo,

ob Eure GL da im Recht ist, weiß ich nicht. Aber macht es Sinn den Kollegen das machen zu lassen? ER geht mit dem Wissen und gibt evtl, und das noch nichtmal beabsichtigt, nicht alles an Euch weiter, und ihr steht wieder "dumm da"! Gruß rtjum

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