Wir haben Einsicht in die Gehaltslisten gefordert. Da wir keinen Ausschuss bestellen können, haben wir per Beschluss ein BR-Mitglied gewählt.

Dieses BR-Mitglied befindet sich in gekündigtem Zustand (Eigenkündigung). Die GL weist nun unseren Antrag zurück mit dem Hinweis, dass ein Mitarbeiter, der gekündigt hat, mit der Einsicht in die Gehaltslisten Informationen bekommen könnte, die er beim neuen Arbeitgeber einsetzen könnte.

Wir denken, die Begründung ist rechtlich nicht vertretbar (79 BetrVG). Dennoch die Frage: wer hat Erfahrung bzw. kompetentes Wissen für einen solchen Fall?