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Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten

T
tussy
Jan 2019 bearbeitet

Wer darf bei einem Neunergremium die Lohn- und Gehaltslisten einsehen, wenn es noch keinen Betriebsausschuss gibt? Darf BRV Mitglieder des BR damit beauftragen?

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Community-Antworten (3)

M
MutterJutta

19.12.2018 um 21:20 Uhr

Einsicht hat nur der BRV Dieser kann sich Notizen machen und ggfs. einen mitnehmen der auch mit schreibt

M
Moreno

19.12.2018 um 22:03 Uhr

Mutterjutta das ist verkehrt! Ab neun BRM hat der Ausschuss oder ein gebildeter Ausschuss das Einsichtsrecht. Der BRV nur bis sieben BRM. Warum wird nicht erst der Ausschuss gebildet und dann in Lohnlisten geschaut?

K
kratzbürste

20.12.2018 um 09:00 Uhr

Egal wie - die Notizen, die sich der Ausschuss oder der Vorsitzende macht, stehen dann natürlich dem ganzen Gremium zur Verfügung.

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