Erstellt am 19.12.2018 um 20:20 Uhr von MutterJutta
Einsicht hat nur der BRV
Dieser kann sich Notizen machen und ggfs. einen mitnehmen der auch mit schreibt
Erstellt am 19.12.2018 um 21:03 Uhr von Moreno
Mutterjutta das ist verkehrt! Ab neun BRM hat der Ausschuss oder ein gebildeter Ausschuss das Einsichtsrecht. Der BRV nur bis sieben BRM. Warum wird nicht erst der Ausschuss gebildet und dann in Lohnlisten geschaut?
Erstellt am 20.12.2018 um 08:00 Uhr von kratzbürste
Egal wie - die Notizen, die sich der Ausschuss oder der Vorsitzende macht, stehen dann natürlich dem ganzen Gremium zur Verfügung.