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Einsicht in Gehaltsliste durch Betriebsrat

M
muddy
Nov 2016 bearbeitet

Der Betriebsratsvorsitzende ist beim Geschäftsführer, um die Gehaltsliste der Arbeitnehmer des Betriebes einzusehen.

Problematisch sind folgende Punkte: a)Der Geschäftsführer besteht darauf, im Vorfeld einen Termin mit dem Betriebsrat zur Einsicht auszumachen. b)Der Geschäftsführer ist während der Einsicht anwesend, sitzt direkt vorm Betriebsratsvorsitzenden. c)Der Betriebsratsvorsitzende darf sich keine Notizen machen, er darf lediglich die Liste ansehen und Fragen stellen. Der Geschäftsführer beruft sich dabei auf Aussagen eines Rechtsanwalts. d)Die Brutto-Gehälter von leitenden Angestellten, die aber nicht Arbeitgeber sind, werden in der Liste nicht aufgelistet.

Wie soll der Betriebsrat nun verfahren?

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Community-Antworten (3)

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Kölner

24.04.2011 um 23:26 Uhr

@muddy Die Nebensitzerei wird ein AG schnell zuviel, wenn der BR sein Recht dahingehend ausnutzt, als dass er diesem AG im Vorfeld (siehe Punkt a) mindestens 20 verbindliche Termine vorgibt. Also immer und immer wieder die Bruttolohnliste einsehen.

G
ganther

25.04.2011 um 16:32 Uhr

a. siehe Kölner b. nicht zuläassig. BR kann fordern ungestört Einsicht zu nehmen c. lass den Anwalt quatschen. Notiz darf der BR machen! komplett abschreiben ist aber verboten! d. Echte "leitende" im Sinne von § 5 BetrVG? Wenn ja gehen die Euch null-nada-nix an!!!!

G
Gustl

26.04.2011 um 11:16 Uhr

Hallo muddy,

zu b) hätte ich noch einen BAG-Urteil: BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
Bei allen anderen Punkten stimme ich Kölner und ganther zu.

Gruß, der Gustl

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