Der Betriebsratsvorsitzende ist beim Geschäftsführer, um die Gehaltsliste der Arbeitnehmer des Betriebes einzusehen.

Problematisch sind folgende Punkte:
a)Der Geschäftsführer besteht darauf, im Vorfeld einen Termin mit dem Betriebsrat zur Einsicht auszumachen.
b)Der Geschäftsführer ist während der Einsicht anwesend, sitzt direkt vorm Betriebsratsvorsitzenden.
c)Der Betriebsratsvorsitzende darf sich keine Notizen machen, er darf lediglich die Liste ansehen und Fragen stellen. Der Geschäftsführer beruft sich dabei auf Aussagen eines Rechtsanwalts.
d)Die Brutto-Gehälter von leitenden Angestellten, die aber nicht Arbeitgeber sind, werden in der Liste nicht aufgelistet.

Wie soll der Betriebsrat nun verfahren?