Heute gab es schon eine ähnliche Frage:

Ein Mitarbeiter wurde infolge eines Schlaganfalls 90% schwerbehindert. Der AG hat ihm einen Aufhebungsvertrag (ohne Abfindung!) angeboten, den der Kollege ablehnte. Nun haben wir (BR) für den Kollegen einen Termin beim Integrationsfachdienst gemacht. Einer von uns soll den Kollegen dorthin begleiten. Weiterhin soll das BRM, das den Kollegen begleitet, mit diesem einen Termin bei der gewerkschaftlihen Rechtsberatung wahrnehmen. Sind solche Aktivitäten durch das BetrVG gedeckt, d.h. muss der AG den BR hierfür freistellen? Benötigt das BRM hierfür einen Beschluss des BR?