Kündigung von Schwerbehinderten - muss der BR den MA vor sich selbst schützen?
Wie weit geht die Fürsorgepflicht des BR? Ein MA, der nachweislich aufgrund etlicher nicht unerheblicher Krankheitsbilder (Osteoporose, HWS-Schaden etc.), nicht mehr in der Lage ist, auch nur annähernd die erforderlichen Leistungen zu erbringen, weigert sich vehement das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden( trotz lukrativem Angebot arbeitgeberseitig)! Selbst das Integrationsamt hat einer Kündigung zugestimmt! Müssen wir den MA vor sich selbst schützen?
Community-Antworten (4)
18.07.2006 um 10:41 Uhr
"Müssen wir den MA vor sich selbst schützen?"
Wenn Du schon so fragst, habt Ihr anscheinend auch schon eine Idee, wie dieser BR-Schutz aussehen könnte/sollte! Lass mal hören, bin gespannt.
18.07.2006 um 11:23 Uhr
Is gar nich soo spannend! Wir werden tendenziell keine Bedenken einlegen, weil die Gesundheit jederzeit vorgeht. Traurig nur, dass der MA keine Einsicht zeigt und sich somit wohl den geldwerten Vorteil nimmt!
18.07.2006 um 11:40 Uhr
Um es auf den Punkt zu bringen.
Deine Frage ist letztendlich, dass Ihr eine Anhörung zur Kündigung auf dem Tisch liegen habt oder diese erwartet wird und Ihr den Schutz des AN darin seht, dieser Kündigung nicht qualifiziert zu widersprechen bzw. eher zuzustimmen.
Habt Ihr überhaupt schon einmal mit diesem MA gesprochen? Es kann mannigfaltige Gründe geben, meist finanzieller Art, dass dieser MA nicht frwl. gehen möchte.
18.07.2006 um 12:01 Uhr
Selbstverständlich wurde mit dem MA gesprochen! Die Problematik liegt tatsächlich im Vermögensbereich! Allerdings wurde ihm, wie schon erwähnt, ein Angebot mit entsprechender Abfindung unterbreitet! Mit der Erwerbsminderungsrente wäre die Situation akzeptabel gewesen! Der MA wendete sich an einen RA, welcher ihm dazu riet, sich zu verweigern! Von diesem Zeitpunkt an stellte er sich stur!
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