Wie weit geht die Fürsorgepflicht des BR? Ein MA, der nachweislich aufgrund etlicher nicht unerheblicher Krankheitsbilder (Osteoporose, HWS-Schaden etc.), nicht mehr in der Lage ist, auch nur annähernd die erforderlichen Leistungen zu erbringen, weigert sich vehement das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden( trotz lukrativem Angebot arbeitgeberseitig)! Selbst das Integrationsamt hat einer Kündigung zugestimmt! Müssen wir den MA vor sich selbst schützen?