Schwerbehinderten Vertreter Teilnahme an BR Sitzungen
Hallo wir sind ein 7 er BR Gremium und haben einen Schwerbehinderten Vertreter der nicht im 7 er Gremium ist. Der Schwerbehinderten Vertreter möchte jetzt an allen BR Sitzungen teilnehmen.
Ist das so und evtl wo kann ich das nachlesen.
Wenn er daran teilnehmen darf hat er meines Wissens kein Stimmrecht !
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (6)
05.05.2011 um 15:50 Uhr
Im BetrVG § 32 und SGB IX § 95 (2) und nach entsprechenden Schulungen weis man es
05.05.2011 um 15:51 Uhr
Zur Ergänzung, auch an allen Ausschüssen usw. hat die SBV ein uneingeshcränktes Teilnahmerecht. Aber stets nur beratend.
05.05.2011 um 15:52 Uhr
die § hat nurmalsogefragt schon genannt. ja die SBV hat Teilnahmerecht auch an allen Sitzungen von Ausschüssen usw.
mist, wahlvst ist mir zuvor gekommen
05.05.2011 um 16:02 Uhr
Und alle Beschlüsse die in Sitzungen gefasst wurden, zu denen der SBV nicht geladen wurde sind ungültig. Der SBV hat zwar kein Stimmrecht, aber das Recht Beschlüsse des Betriebsrats auszusetzen wenn er die Interessen der Schwerbehinderten beeinträchtigt sieht.
05.05.2011 um 16:16 Uhr
Hallo danke euch allen
05.05.2011 um 16:30 Uhr
Niemand
"Und alle Beschlüsse die in Sitzungen gefasst wurden, zu denen der SBV nicht geladen wurde sind ungültig. Der SBV hat zwar kein Stimmrecht, aber das Recht Beschlüsse des Betriebsrats auszusetzen wenn er die Interessen der Schwerbehinderten beeinträchtigt sieht."
NEIN!!!!!
Vollkommen falsch! Sie kann sie auch nicht mehr aussetzen wenn die Fristen gem. § 95 Abs. 4 vorbei sind und / bzw. die Beschlüsse Außenwirkung erzielt haben.
Die Nichtladung der SBV ist KEIN Ladungsfehler gem. BetrVG. Die SBV kann übrigens auch ohne Einladung zu den Sitzungen. Da das Teilnahmerecht sich aus dem Gesetz ergibt. Mach der BR Probleme beim Zugang, so kann die SBV sich den Zugang per Einstweiliger Verfügung auch erzwingen. Also, dann kommt sie mit der Polizei. Das wäre mal ein Spaß!! Vor allem weil der AG dieses ja alles bezahlen müsste. Der würde dann wohl dem BR ein Dankschreiben zukommen lassen
Also, Niemand vielleicht einmal auf eine Schulung zum SGB IX.
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