Erstellt am 02.03.2011 um 22:31 Uhr von Kölner
@seesee
Ich würde als BR mitbestimmen wollen nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Aber: Es ist nicht mitbestimmungspflichtig!
Erstellt am 03.03.2011 um 09:36 Uhr von Petrus
> gibt es eine Anweisung zum Verhalten bei Unfall (kein Diskussion um die Schuldfrage).
Da Du verpflichtet bist, deinen ArbGeb nicht vorsätzlich zu schädigen, sich aber eine solche Schädigung z.B. durch ein voreiliges Schuldanerkenntnis o.ä. und einer daraus resultierenden Zahlungsverweigerung der Versicherung ergeben könnte...
> Oder: Vor Fahrtantritt Überprüfung der Verschleißteile (Reifendruck, Profiltiefe und Ölstand), etc....
Du weißt aber schon, dass man ein Fahrzeug nur im Straßenverkehr benutzen darf, wenn es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet? Und daß neben dem Halter auch der Fahrer "dran" ist?
> Wenn man alle Anweisungen genau befolgt, braucht man mindestens 1 Stunde, bevor man einsteigen
> und losfahren kann!
Solange Chef das bezahlt - wo ist das Problem?
> Was meint Ihr? Ist diese Arbeitsanweisung ohne Zustimmung des BR überhaupt gültig?
Sofern sie sich aus gesetzlichen Vorgaben ergibt - ja.
Erstellt am 03.03.2011 um 18:34 Uhr von seesee
@Kölner:
versteh ich nicht: § 87 ja, aber nicht mitbestimmungspflichtig? § 87: Der Betriebsrat hat ..... mitzubestimmen. Wieso ist das keine Mitbestimmungspflicht?
Erstellt am 03.03.2011 um 19:04 Uhr von alterBrummbär
... ohne die ganze AA zu kennen, würde ich die hier beschriebenen Vorgaben, dem arbeitsverhalten zurechnen.