Hallo, vorgestern wurde eine Arbeitsanweisung zur Nutzung von Firmenfahrzeugen ausgegeben. Sie ist von jedem Mitarbeiter, der ein Firmenfahrzeug benutzt, zu beachten. Aus meiner Sicht fällt das unter § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung, des Betriebs und des Verhaltens von Mitarbeitern).

In der AA werden u.a. Aufgaben und Pflichten der Fahrzeug-Pool-Verantwortlichen als auch der Pool-Fahrzeug-Nutzer beschrieben. Z.B. gibt es eine Anweisung zum Verhalten bei Unfall (kein Diskussion um die Schuldfrage). Oder: Vor Fahrtantritt Überprüfung der Verschleißteile (Reifendruck, Profiltiefe und Ölstand), etc.... Wenn man alle Anweisungen genau befolgt, braucht man mindestens 1 Stunde, bevor man einsteigen und losfahren kann! Die Benutzung von Firmenfahrzeugen betrifft mehr oder weniger fast alle Mitarbeiter.

Was meint Ihr? Ist diese Arbeitsanweisung ohne Zustimmung des BR überhaupt gültig?