Arbeitsanweisung ohne Zustimmung des BR gültig?
Hallo, vorgestern wurde eine Arbeitsanweisung zur Nutzung von Firmenfahrzeugen ausgegeben. Sie ist von jedem Mitarbeiter, der ein Firmenfahrzeug benutzt, zu beachten. Aus meiner Sicht fällt das unter § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung, des Betriebs und des Verhaltens von Mitarbeitern).
In der AA werden u.a. Aufgaben und Pflichten der Fahrzeug-Pool-Verantwortlichen als auch der Pool-Fahrzeug-Nutzer beschrieben. Z.B. gibt es eine Anweisung zum Verhalten bei Unfall (kein Diskussion um die Schuldfrage). Oder: Vor Fahrtantritt Überprüfung der Verschleißteile (Reifendruck, Profiltiefe und Ölstand), etc.... Wenn man alle Anweisungen genau befolgt, braucht man mindestens 1 Stunde, bevor man einsteigen und losfahren kann! Die Benutzung von Firmenfahrzeugen betrifft mehr oder weniger fast alle Mitarbeiter.
Was meint Ihr? Ist diese Arbeitsanweisung ohne Zustimmung des BR überhaupt gültig?
Community-Antworten (4)
02.03.2011 um 23:31 Uhr
@seesee Ich würde als BR mitbestimmen wollen nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Aber: Es ist nicht mitbestimmungspflichtig!
03.03.2011 um 10:36 Uhr
gibt es eine Anweisung zum Verhalten bei Unfall (kein Diskussion um die Schuldfrage).
Da Du verpflichtet bist, deinen ArbGeb nicht vorsätzlich zu schädigen, sich aber eine solche Schädigung z.B. durch ein voreiliges Schuldanerkenntnis o.ä. und einer daraus resultierenden Zahlungsverweigerung der Versicherung ergeben könnte...
Oder: Vor Fahrtantritt Überprüfung der Verschleißteile (Reifendruck, Profiltiefe und Ölstand), etc....
Du weißt aber schon, dass man ein Fahrzeug nur im Straßenverkehr benutzen darf, wenn es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet? Und daß neben dem Halter auch der Fahrer "dran" ist?
Wenn man alle Anweisungen genau befolgt, braucht man mindestens 1 Stunde, bevor man einsteigen und losfahren kann!
Solange Chef das bezahlt - wo ist das Problem?
Was meint Ihr? Ist diese Arbeitsanweisung ohne Zustimmung des BR überhaupt gültig?
Sofern sie sich aus gesetzlichen Vorgaben ergibt - ja.
03.03.2011 um 19:34 Uhr
@Kölner:
versteh ich nicht: § 87 ja, aber nicht mitbestimmungspflichtig? § 87: Der Betriebsrat hat ..... mitzubestimmen. Wieso ist das keine Mitbestimmungspflicht?
03.03.2011 um 20:04 Uhr
... ohne die ganze AA zu kennen, würde ich die hier beschriebenen Vorgaben, dem arbeitsverhalten zurechnen.
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