Erstellt am 23.12.2009 um 20:38 Uhr von erwin
@ Steff
Was wurde denn genau negativ verändert?
Besonders, was wurde hier genau geregelt? >>Überstundenansammlung bzw. Minusstunden ansammeln bei schlechter Arbeitsauslastung
Auf welcher Grundlage wurde dieses bisher gezahlt? TV/ AbrV usw.
Der BR muss bei einer BV weder die AN vorher informieren noch um Erlaubnis fragen.
Es kommt aber darauf an ob er hier etwas geregelt hat wozu er kein Recht hatte. Daher ist die genaue Beantwortung der Nachfrage wichtig.
Sind AN mit dem Handeln des BR nicht einverstanden, so können sie dieses bei den 2010 stattfindenden BR-Wahlen ja ändern. Also anderen BR wählen. Am besten nich, selbst dann kandidieren und es besser machen.
Erstellt am 23.12.2009 um 20:58 Uhr von Steff
Hallo Erwin,
danke für die schnelle Antwort.
Ja das ganze beruht auf eine BV. Es werden jetzt nicht mehr so viele Überstunden ausgezahlt sondern in ein Zeitkonto gespeist, was halt darauf hinaus läuft das jeder AN nicht mehr soviel ausgezahlt bekommt.
Und das ansammeln von Minusstunden wurde aufgestockt damit die MA jetzt einfacher mal schneller zuhause gelassen werden können um dann wie vermutet wird die MA dann wieder bei guter Arbeitslage am Wochenende einzusetzen da es keine offizielle Bereitschaft am Wochenende mehr gibt um seine Minusstunden wieder auf Null zu bekommen.
Aber wenn zur änderung einer BV keine Zustimmung der MA gebraucht wird, hat er wahrscheinlich Rechtens gehandelt, obwohl eine vorherige Info an MA besser gewesen wäre.
Und ja, ich freue mich schon auf die BR-Wahlen 2010
Steff
Erstellt am 23.12.2009 um 21:27 Uhr von erwin
@Steff
>>> das ansammeln von Minusstunden wurde aufgestockt
Was soll man darunter verstehen. Wann entstehen wie diese Minusstunden??
Erstellt am 23.12.2009 um 21:36 Uhr von rainerw
Und ein AG kann euch nicht so einfach zu hause lassen wann ihm es passt. Dafür gibt es eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen. Tag der bekanntgabe wird da nicht mitberechnet.
Erstellt am 23.12.2009 um 22:05 Uhr von erwin
...weiter wäre dann ggf. auch noch BGB § 615 (Annahmeverzug) zu prüfen.
Erstellt am 23.12.2009 um 23:44 Uhr von SuzieQ
Steff, und warum will/sollte der BR einer solchen BV zustimmen? BR sollte ablehnen und der AG kann in die Offensive gehen.
Erstellt am 24.12.2009 um 14:03 Uhr von Steff
Hallo,
warum der BR zugestimmt kann ich auch nicht sagen, aber aus verlässlicher Quelle wurde ihm gesagt das es sonst zu kündigungen kommen könnte bei zu wenig Arbeit, wenn er nicht zustimmt. Andererseits wurden 2 MA die Zeitverträge bis ende Dezember hatten bis Mai 2010 verlängert.
Die Minusstunden fallen an wenn es zu kalt ist und wir nicht rausfahren können um unseren Service zu machen. Das entscheidet aber der Tourenleiter von Fall zu Fall und durch die neue Regelung das wir bis zu 100 Minusstunden aufbauen müssen ist es für ihn natürlich ein leichtes dies auch öfters zu machen. Eine Ankündigungsfrist habe ich da noch nicht erlebt.
Danke und nettes Fest
Steff
Erstellt am 24.12.2009 um 14:41 Uhr von neskia
"...Die Minusstunden fallen an wenn es zu kalt ist und wir nicht rausfahren können um unseren Service zu machen...."
Was habt ihr bisher in einem solchen Fall gemacht?
Erstellt am 24.12.2009 um 15:04 Uhr von erwin
...unseren Service zu machen...."
Welchen Service, welche Branche, welche Tätigkeiten??
Erstellt am 24.12.2009 um 15:07 Uhr von erwin
...aus verlässlicher Quelle wurde ihm gesagt das es sonst zu kündigungen kommen könnte bei zu wenig Arbeit, wenn er nicht zustimmt. Andererseits wurden 2 MA die Zeitverträge bis ende Dezember hatten bis Mai 2010 verlängert.
Zum einen wären die im Dez. eingestellten wohl die ersten welche wieder gehen müssten, weiter kann man dann nur hoffen, dass der BR zumindest sich dann betriebsbedingte Beendigungskündigungen hat ausschließen lassen. Denn, wenn Zugeständnisse an den AG, dann auch Gegenleistung in Form von Ausschlusss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen.