Erstellt am 17.09.2019 um 14:19 Uhr von moreno
Wenn kein Datum drin steht ist der Rücktritt, in meinen Augen, sofort da gibt es keine Ungültigkeit.
Erstellt am 17.09.2019 um 14:28 Uhr von celestro
Sehe ich auch so ... und bin über die Frage ernsthaft erschrocken.
Erstellt am 17.09.2019 um 16:54 Uhr von seehas
Da es für den Rücktritt im BetrVG keine Fristen gibt die zu wahren sind gilt der Rücktritt mit Zugang des Schreibens.