Erstellt am 21.06.2007 um 23:25 Uhr von Kölner
@jugo
Geht.
Interessant ist doch nur, ob der Beschluss eine Aussenwirkung hat, oder eben nicht...
Erstellt am 22.06.2007 um 06:49 Uhr von jugo
es geht um die x-te verlängerung eines praktikanten, ist das aussenwirkung ?
Erstellt am 22.06.2007 um 07:35 Uhr von saftpresse01
@ Jugo
Euer Vorsitzender kann nicht mal so einfach eine kurzfristige Sitzung einberufen und mit Ersatzmitgliedern das Gegenteil beschließen.Hat er denn euch als ordentliche Mitglieder versucht einzuladen. Wart ihr zu der Zeit Verhindert ????
Das Hört sich ja nicht gut an bei euch.
Erstellt am 22.06.2007 um 10:01 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo,
also sooo einfach ist das wirklich nicht. Ein Ersatzmitglied wird nur geladen, wenn ein Ordentliches verhindert ist. Heißt Urlaub, Krank oder auf Seminaren. Selbst der Grund man könne wegen der Arbeit nicht zur Sitzung kommen ist nicht immer ein Grund ein Ersatzmitglied zu laden.
Also, der BRV muss die Ordentlichen Laden, macht er das nicht sondert Lädt sofort und ausschließlich Ersatzmitglieder, so ist jeder Beschluss unwirksam.
Viele Grüße
Erstellt am 22.06.2007 um 10:39 Uhr von Heike
was mich interessiert, ist, wenn ein beschluss gefasst wurde, kann der brv diesen beschluss doch nicht 2 wochen aufheben und dann diesen mit ersatzmitglieder neu behandeln.
Wann ist denn ein brv verpflichtet den gefassten beschluss eine außenwirkung zu geben?
Sofort??
Nach 3 Tagen???
Nach 1 Woche????
Wo ist den sowas geregelt?
Gruß
Heike
Erstellt am 22.06.2007 um 11:17 Uhr von Dummi
@jugo
§32 BGB ein Beschluß ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft.
Mit der Aussenwirkung (zB Information des AG über Beschluss) ist er rechtskräftig.
Der Beschluss kann dann noch angefochten werden aber nicht einfach erneuert.
Das macht euch als BR unglaubwürdig, wenn ihr alle paar Tage eure Beschlüsse ändert.
Oder macht das euer BRV um dem AG einen Gefallen zu tun?
Auf jeden Fall würde ich mit den Ersatzmitgliedern sprechen,
das der BRV sie benutzt um euch auszuhebeln.
Gruss
Erstellt am 22.06.2007 um 11:37 Uhr von Lotte
Heike,
die Bekanntgabe des Beschlusses zur Verlängerung eines Praktikumsvertrages muss natürlich in der Frist erfolgen. Dies bedeutet also innerhalb einer Woche nach Anhörung durch den AG. (siehe §99, BetrVG mit Kommentierung)
Sobald man dem AG den Beschluss mitgeteilt hat, muss dieser dementsprechend handeln (z.B. Ersetzen der Zustimmung durch das ArbG). Natürlich kann er den BRV bitten, den Beschluss neu zu fassen, denn wenn der AG einverstanden ist, kann man im Einzelfall auch einen Beschluss (z.B. zur Einstellung) neu fassen, der schon Aussenwirkung erlangt hat.
Erstellt am 22.06.2007 um 12:01 Uhr von Dummi
@Lotte
Das bedeute also, der BRV sucht sich so lange BRM für die Sitzungen zusammen,
bis ihm der Beschluss in den Kram passt?
Gruss
Das scheint dieser BRV ja regelmässig zu praktizieren.
Erstellt am 22.06.2007 um 12:06 Uhr von Lotte
Dummi,
der BR entscheidet aber letztendlich, ob er diesen BRV weiterhin unterstützt oder nicht.
Erstellt am 22.06.2007 um 12:24 Uhr von Dummi
@Lotte
Da hast du natürlich Recht.
Danke:-)
Gruss