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Betriebsordnung für alle Betriebe - gültig bei nur einem BR?

B
bugschuss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser BR wurde 2001 gegründet und ein Jahr später eine Betriebsordnung mit dem AG abgeschlossen, die u.a. Vergünstigungen für AN enthält (z.B. Sonderurlaubstage bei Heirat etc.). Die BO galt nur für unsere Betriebsstätte, da es auch nur diesen einen BR gab. Nun haben sich die AN von zwei weiteren Betriebsstätten bei der letzten Wahl durch mehrheitlichen Beschluß dazu entschlossen, sich dem BR anzuschließen. D.h. der BR ist nun auch für die AN in den anderen Betriebsstätten zuständig. Nun stellt sich die Frage, gilt die Betriebsordnung (und div. BVs) automatisch auch für die anderen Betriebsstätten? Wenn ja, aufgrund welchen Gesetzes? Danke.

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Community-Antworten (3)

S
steini

06.07.2007 um 15:02 Uhr

hallo bugschuss,

sonderurlaub ist meist auch schon im manteltarifvertrag geregelt. frag doch bei eurer gewerkschaft nach ob dies so ist.

nach meinen wissen geht eure bo nicht auf die anderen betribsstätte über.

gruß steini

B
bugschuss

06.07.2007 um 15:10 Uhr

Danke steini für die schnelle Reaktion, auf die Antwort von verdi warte ich bereits, obwohl wir nicht tarifgebunden sind. Es geht aber auch nicht nur um Sonderurlaub, sondern um alle Inhalte der Betriebsordnung, ebenso um diverse Betriebsvereinbarungen. Eine Grundsatzfrage sozusagen.

Grüße bugschuss

K
Kölner

06.07.2007 um 15:31 Uhr

@bugschuss Frage ist, ob die individuelle betriebliche Regelung ohne weiteres auch für andere Betriebsteile gelten kann. Aber ich sähe in diesem Fall, im Rahmen der Gleichbehandlungsgrundsätze, durchaus Chancen. Würde hinsichtlich der Sonderurlaubsregelung eine BV erstellen.

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