Hallo, unser BR wurde 2001 gegründet und ein Jahr später eine Betriebsordnung mit dem AG abgeschlossen, die u.a. Vergünstigungen für AN enthält (z.B. Sonderurlaubstage bei Heirat etc.).
Die BO galt nur für unsere Betriebsstätte, da es auch nur diesen einen BR gab.
Nun haben sich die AN von zwei weiteren Betriebsstätten bei der letzten Wahl durch mehrheitlichen Beschluß dazu entschlossen, sich dem BR anzuschließen. D.h. der BR ist nun auch für die AN in den anderen Betriebsstätten zuständig. Nun stellt sich die Frage, gilt die Betriebsordnung (und div. BVs) automatisch auch für die anderen Betriebsstätten? Wenn ja, aufgrund welchen Gesetzes? Danke.