Erstellt am 01.03.2011 um 10:58 Uhr von zyklus
Hi,
was wäre denn der Sinn davon?
Habt Ihr einen Beschluss, der die Ausschreibung von offenen Stellen vorsieht?
zyklus
Erstellt am 01.03.2011 um 11:02 Uhr von MichaelE
Hallo zyklus,
es existiert ein Beschluss des BR, der den AG in die Pflicht nimmt, vakante Stellen zuerst intern auszuschreiben. Das funktioniert auch ganz prima. Hintergrund meiner Frage ist folgende Situation: Es sollen drei Azubis übernommen werden, nur möchte die GL sicherstellen, dass sich nach der Übernahmezusage kein anderer Mitarbeiter beschweren kann, dass die Stellen, die von den Azubis ab August bekleidet werden, nicht ausgeschrieben gewesen sind.
Für uns als BR ist diese Frage neu, deshalb sind wir auf der Suche nach einer Antwort oder einem Erfahrungswert. Selbst Google hilft hier leider nicht weiter.
Viele Grüsse
MichaelE
Erstellt am 01.03.2011 um 11:15 Uhr von zyklus
Hi,
auch für mich erscheint die Frage sehr seltsam. Sollen denn die Azubis auf einer anderen Stelle als der auf welcher sie ursprünglich ausgebildet worden sind, eingesetzt werden?
Dann würde eine interne Ausschreibung noch Sinn ergeben. Andernfalls meiner Meinung nach nicht.
zyklus
Erstellt am 02.03.2011 um 14:07 Uhr von paula
Wenn ich mir überlege warum der BR interne Ausschreibungen fordern kann, erschließt es sich mir noch nicht, warum es für diese Stellen gerade auch keine Ausschreibungen geben sollte....