Erstellt am 06.12.2017 um 20:06 Uhr von celestro
Welcher TV sagt denn, man MUSS einen Auszubildenden 12 Monate übernehmen ?
Erstellt am 07.12.2017 um 07:24 Uhr von BRHamburg
Ihr könnt nicht nur Wiederspruch einlegen ihr müsst es sogar. Der Betriebsrat ist weder die Werbeabteilung der Gewerkschaft noch ist er Richter. Ob der Azubi also einen Rechtsanspruch hat entscheidet nicht das Gremium sondern im Rechtsstreit ein Gericht. Und eure Kollegen werden wenig Verständnis haben wenn ihr den Azubi hängen lasst. Die werden sich fragen: Welche Ausreden werden die wohl suchen wenn ich mal ihre Unterstützung brauche? Also macht den Wiederspruch, dann kann der Arbeitgeber die Zustimmung ersetzen lassen und das Gericht entscheidet ob die Zeit rechtens ist.
Erstellt am 07.12.2017 um 09:27 Uhr von Columbus1
@celestro
MTV Metallhandwerk TV zur Übernahme von Azubis §2 Abs.1 "Es werden alle Azubis bei einer nach dem 1.5.16 bestandenen Abschlussprüfung für mind. 12 Monate in ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis übernommen" Dort gibt es auch 2 Gründe die gegen eine Übernahme sprechen, die treffen jedoch nocht auf den Kollegen zu.
@BRHamburg
Wenn wir widersprechen besteht nicht die Gefahr das der Kollege nicht übernommen wird?
Erstellt am 07.12.2017 um 09:44 Uhr von Pjöööng
WIhr könnt hier gar nicht der Einstellung (Übernahme) wirksam widersprechen, da keiner der Gründe aus § 99 BetrVG zutrifft!
Solltet Ih widersprechen wird der Arbeitgeber den AzuBi vermutlich nicht übernehmen.
Ihr könnt allenfalls der Befristung auf 6 Monat widersprechen.
Der AzuBi könnte versuchen nach Vertragsende seine vermeintlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, da wird er aber scheitern, da er keinen Rechtsanspruch hat.
Es ist das gute Recht des AzuBi auf die Vor- und Nachteile des Tarifvertrages zu verzichten.
Sinnvoll wäre aber auch ein Blick in den Ausbildungs- und den Arbeitsvertrag, ob dort nicht evtl. Tarifbindung vereinbart wird.
Erstellt am 07.12.2017 um 10:08 Uhr von Columbus1
Wieso können wir nicht widersprechen?
In 99/1 steht doch" wenn gegen eine Bestimmung im TV verstoßen wird" diese Bestimmung sagt 12 Monate.
Es soll hier nicht der Eindruck entstehen das wir den Azubi nicht wollen. Im Gegenteil. Wir wollen die 12 Monate.
Und der Widerspruchsgrund wäre ja dann 99/1.
Erstellt am 07.12.2017 um 10:35 Uhr von Pjöööng
Man sollte schon genau differenzieren worüber man einen Beschluss fasst. Im § 99 heißt es "... vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung ...".
Übernahme eines AzuBi ist eine Einstellung. Möglicherweise findet in dem Zusammenhang auch eine Ein- oder Umgruppierung statt, meinetwegen auch noch eine Versetzung. Die Befristung wird hier schon mal gar nicht erwähnt. Diese ist nämlich Bestandteil des Arbeitsvertrages und damit Individualrecht.
Also hat der BR auch nur zu prüfen, ob die Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung gegen den TV verstößt, aber nicht einzelne Arbeitsvertragsvereinbarungen und dauch dann kann der BR nur wirksam widersprechen.
Erstellt am 07.12.2017 um 11:37 Uhr von bürgermeister
Fragt doch mal nach warum der eine Azubi 6 Monate befristet wird und der andere Azubi 12 Monate befristet werden soll. Gewerkschaftsmitglied hin oder her.
Bei uns zum Beispiel sind von 270 MA 73 in der Gewerkschaft, ein kleiner Teil AT und selbst die nicht organisiert sind werden bei uns nach dem geltenden Lohn und Gehaltstarifvertrag bezahlt.
Erstellt am 07.12.2017 um 12:31 Uhr von moreno
pjöööng also du meinst dem BR muss nicht mitgeteilt werden, dass die Einstellung befristet ist???????