Unsere Firma wäre bereit Leiharbeiter zu übernehmen, möchte hierbei auf eine innerbetriebliche Stellenausschreibung verzichten,
wir haben eine Betriebsvereinbarung in der schon Ausnahmen definiert sind wo wir als BR auf eine Ausschreibung verzichten, sollen wir bei Übernahme von Leiharbeiter ebenfalls auf eine Stellenauschreibung verzichten?