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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterlassung der internen Stellenausschreibung bei Übernahme von Leiharbeitern

F
Franz´l
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma wäre bereit Leiharbeiter zu übernehmen, möchte hierbei auf eine innerbetriebliche Stellenausschreibung verzichten, wir haben eine Betriebsvereinbarung in der schon Ausnahmen definiert sind wo wir als BR auf eine Ausschreibung verzichten, sollen wir bei Übernahme von Leiharbeiter ebenfalls auf eine Stellenauschreibung verzichten?

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Community-Antworten (5)

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sbvsgbix

17.09.2010 um 12:46 Uhr

Hallo Franz, bei Stellen welche extern besetzt werden sollen, Leiharbeitnehmer sind externe, ist es u.U. problematisch auf eine Ausschreibung gänzlich zu verzichten. Zu mindest MÜSSTE der AG diese Stelle als freie zu besetzende Stelle an die AfA melden, siehe § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Hierauf hätte der BR eigentlich zu achten und notfalls hinzuwirken und ggf. bei Unterlassung der Meldung an die AfA einer Einstellung, wegen Verstoß gegen ein Gesetz, zu widersprechen. §§ 99, 80 (1) BetrVG

G
gallocampo

17.09.2010 um 15:20 Uhr

Moin!

Mensch, geht das nicht 'auf dem kleinen Dienstweg'?

Vermutlich soll der Leiharbeiter doch genau dort übernommen werden, wo er derzeit arbeitet, oder? Also kaum ein Problem für bereits Beschäftigte, solange die nicht dafür entlassen werden sollen.

Der Job des BR ist doch, die Beschäftigung im Unternehmen zu fördern. Eine Verkomplizierung der Bedingungen ginge zu Lasten eben dieser Beschäftigung.

Gruß gallo

S
sbvsgbix

17.09.2010 um 16:04 Uhr

gallocampo

Der Leiharbeiter ist KEIN Beschäftigter dieses Betriebes und weiter MUSS der AG den § 81 (1) SGB IX zwingend beachten.

S
sueton

17.09.2010 um 22:04 Uhr

Hallo Franz!

Die Formulierung:'unsere Firma wäre bereit,Leiharbeiter zu übernehmen' finde ich schon zum Brüllen! Und das sie dann noch auf eine innerbetriebliche Ausschreibung großzügig verzichtet...ich bin gerührt!!!Und Ihr als BR macht da noch mit!

Leiharbeit war ja ursprünglich als Sprungbrett in eine Festanstellung gedacht;wird nur heutzutage massivst missbraucht. Was hat denn Eure Firma dazu veranlasst,nicht gleich die offene Stelle fest zu besetzen? Natürlich finanzielle Aspekte. Was,glaubst Du,wird der Leiharbeitskollege für einen AV bekommen?!

@Gallocampo Hallo! Was glaubst DU,warum in Deutschland die -zumindest offizielle-Arbeitslosenstatistik so gering ist?Hauptsache Arbeit ('auf dem kleinen Dienstweg');Geld ist ja sowas von unwichtig!Nichts für ungut,aber Ausbeutung sollte durch einen BR nicht noch toleriert werden!Schon garnicht,wenn diejenigen,die ihren Arbeitsplatz noch haben,keine Chance gegen solche Arbeitsmarktpolitik haben.

Grüsse,sueton

S
Sonnenschirm

17.09.2010 um 23:09 Uhr

Hallo Sueton,

sorry, aber nicht alle AG sind so wie du denkst. Bei uns werden die LA nach 2 Jahren eingestellt und verdienen dann dasselbe wie jeder "normale" Mitarbeiter. Die 2 Jahre nehmen wir uns nur weil man als mittelständiges Unternehmen sehen muss wie die Auftragslage ist und auch um zu sehen wie die Arbeitskraft sich einfügt. Bei uns ist Leiharbeit also wirklich noch ein Sprungbrett in die Festanstellung.

Gruß Sonnenschirm

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