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Stellenausschreibung: Gelten Azubis als "interne Bewerber"

L
Lena34
Apr 2019 bearbeitet

Hey, eine rein formelle Frage:

Bei uns im Betrieb ist eine Stelle ausgeschrieben. Nun haben wir 3 interne Bewerbungen für 2 zu besetzende Stellen. 1 Bewerbung davon ist ein Azubi, die nach ihrer Ausbildung gerne übernommen werden möchte (bei uns werden wirtschaftlich bedingt leider keine Stellen eigens für Azubis geschaffen).

Die beiden anderen internen Bewerber sind ebenfalls fachlich geeignet, - und nun sind wir einfach im GEwissenskonflikt - ist die Auszubildende auf dem Bewerbermarkt einfach noch besser vermittelbar als unsere beiden internen Bewerber. Klar sie haben eine Stelle... möchten aber natürlich auch noch mal weiterkommen im Leben.

Interne Bewerber haben ja generell immer Vorrang (glaube ich), wenn sie fachlich die gleichen Eignungen besitzen wie eine externe Bewerbung. Sollte ein Azubi nach Beendigung der Ausbildung also als Extern gelten, rein formell, könnten wir es ja so begründen.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

08.04.2019 um 16:31 Uhr

"Interne Bewerber haben ja generell immer Vorrang (glaube ich), wenn sie fachlich die gleichen Eignungen besitzen wie eine externe Bewerbung."

Das ist mMn ein nicht auszurottender Mythos.

"Sollte ein Azubi nach Beendigung der Ausbildung also als Extern gelten, rein formell, könnten wir es ja so begründen."

also bei uns sieht man Azubis NICHT als Externe an.

§
§§Reiter

08.04.2019 um 16:52 Uhr

Bei uns sieht man Azubis auch nicht als Externe an, aber formal wird es vermutlich doch so sein. Der Azubi hat einen Ausbildungsvertrag, dieser endet mit Abschluss der Ausbildung. D.h. NACH der Ausbildung besteht zwischen (ehemaligem) Azubi und dem AG kein Arbeitsverhältnis mehr, damit muss er wahrscheinlich als Externer gewertet werden.

W
wdliss

08.04.2019 um 16:55 Uhr

rein formell könnt ihr einer personellen Einzelmaßnahme nur aus den in §99 Abs 2 BetrVG aufgeführten Gründen widersprechen. Intern/Extern gehört dort genauso wenig dazu wie "auf dem Bewerbermarkt einfach noch besser vermittelbar". Könnte es nicht möglich sein, den Azubi auf einer der beiden Stellen, die nach der erfolgreichen internen Bewerbung frei werden zu setzen? Dann würden irgendwie alle gewinnen?

T
takkus

08.04.2019 um 17:39 Uhr

Das sehe ich genau wie wdliss: es müssten ja 2 Stellen frei werden. Dann kann man den Azubi dort unterbringen und alle können glücklich werden.

E
Erbsenzähler

09.04.2019 um 09:59 Uhr

@Lena Euch möchte ich als BR nicht haben. Natürlich ist ein Azubi ein interner Bewerber!!! Die Nichtberücksichtigung des Azubis wäre sogar ein Widerspruchsgrund. Denn die Stellenbesetzung wäre zum Nachteil des Azubis. Er wäre dann Arbeitslos, wenn er die Stelle nicht bekommt. Die beiden internen Bewerber haben weiterhin ihren "alten" Arbeitsplatz.

M
Moreno

09.04.2019 um 11:12 Uhr

Die Nichtberücksichtigung des Azubis wäre sogar ein Widerspruchsgrund....bist Du Dir da sicher Erbsenzähler? ;-)

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