Erstellt am 08.04.2019 um 14:31 Uhr von celestro
"Interne Bewerber haben ja generell immer Vorrang (glaube ich), wenn sie fachlich die gleichen Eignungen besitzen wie eine externe Bewerbung."
Das ist mMn ein nicht auszurottender Mythos.
"Sollte ein Azubi nach Beendigung der Ausbildung also als Extern gelten, rein formell, könnten wir es ja so begründen."
also bei uns sieht man Azubis NICHT als Externe an.
Erstellt am 08.04.2019 um 14:52 Uhr von §§Reiter
Bei uns sieht man Azubis auch nicht als Externe an, aber formal wird es vermutlich doch so sein.
Der Azubi hat einen Ausbildungsvertrag, dieser endet mit Abschluss der Ausbildung. D.h. NACH der Ausbildung besteht zwischen (ehemaligem) Azubi und dem AG kein Arbeitsverhältnis mehr, damit muss er wahrscheinlich als Externer gewertet werden.
Erstellt am 08.04.2019 um 14:55 Uhr von wdliss
rein formell könnt ihr einer personellen Einzelmaßnahme nur aus den in §99 Abs 2 BetrVG aufgeführten Gründen widersprechen. Intern/Extern gehört dort genauso wenig dazu wie "auf dem Bewerbermarkt einfach noch besser vermittelbar".
Könnte es nicht möglich sein, den Azubi auf einer der beiden Stellen, die nach der erfolgreichen internen Bewerbung frei werden zu setzen? Dann würden irgendwie alle gewinnen?
Erstellt am 08.04.2019 um 15:39 Uhr von takkus
Das sehe ich genau wie wdliss: es müssten ja 2 Stellen frei werden. Dann kann man den Azubi dort unterbringen und alle können glücklich werden.
Erstellt am 09.04.2019 um 07:59 Uhr von Erbsenzähler
@Lena
Euch möchte ich als BR nicht haben. Natürlich ist ein Azubi ein interner Bewerber!!!
Die Nichtberücksichtigung des Azubis wäre sogar ein Widerspruchsgrund. Denn die Stellenbesetzung wäre zum Nachteil des Azubis. Er wäre dann Arbeitslos, wenn er die Stelle nicht bekommt. Die beiden internen Bewerber haben weiterhin ihren "alten" Arbeitsplatz.
Erstellt am 09.04.2019 um 09:12 Uhr von moreno
Die Nichtberücksichtigung des Azubis wäre sogar ein Widerspruchsgrund....bist Du Dir da sicher Erbsenzähler? ;-)