Übernahme von Azubis
Hallo, meine Frage betrifft die Übernahme von Azubis nach der Ausbildung. Sind dies für den Betriebsrat Neueinstellungen und sind dann auch dementsprechend zu behandeln?
Community-Antworten (1)
04.03.2007 um 16:17 Uhr
Hallo kellerkind Das Ausbildungsverhältnis endet automatsch mit dem Tag, der als Ende im Ausbildungsvertrag steht (z.B. am 31.08.20xx). Wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung vor diesem Datum besteht, endet der Ausbildungsvertrag mit dem Bestehen der Abschlussprüfung und der schriftlichen Bekanntgabe. Soll der Mitarbeiter weiter beschäftigt werden ist dies Mitbestimmungspflichtig. Gruß Biggy
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