Erstellt am 04.03.2007 um 15:17 Uhr von Biggy
Hallo kellerkind
Das Ausbildungsverhältnis endet automatsch mit dem Tag, der als Ende im Ausbildungsvertrag steht (z.B. am 31.08.20xx). Wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung vor diesem Datum besteht, endet der Ausbildungsvertrag mit dem Bestehen der Abschlussprüfung und der schriftlichen Bekanntgabe.
Soll der Mitarbeiter weiter beschäftigt werden ist dies Mitbestimmungspflichtig.
Gruß Biggy