Erstellt am 23.02.2011 um 08:49 Uhr von DocPille
Ich denke hier ist die Ruhephase der ATZ gemeint.
Ja bis zu 400€ monatl. sind erlaubt,auch bei seinem noch Arbeitgeber.
hier stehts:
http://www.arbeitsrecht.org/der-arbeitsvertrag/arbeitszeit/altersteilzeit/blog-news/nebentaetigkeiten-bei-altersteilzeit-hinzuverdienstgrenze/
Erstellt am 02.03.2011 um 14:20 Uhr von Tamro
@ DocPille
Vermutlich bin ich blind oder lese einfach zu schnell. Aber wo steht in deinem Link, daß ich beim selben AG, mit dem ich einen ATZ Vertrag habe, in der Ruhephase beschäftigt sein darf.
Da steht nur, daß es man einer Nebentätigkeit nachgehen darf, bei der es egal ist, ob diese eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ist. Nirgends steht, daß es beim selben AG erlaubt ist.
Wenn das Ausüben einer Nebentätigkeit beim selben AG erlaubt wäre, warum dann nicht auch während eines normalen Beschäftigungsverhältnisses?
Erstellt am 02.03.2011 um 14:32 Uhr von docpille
Tamro
wer sagt denn das das ausüben während eines normalen arbeitsverhältnisses nicht erlaubt ist????
klar geht das,8 stunden voll arbeiten , und dann abends nochmal 2 stunden pförtner,
geht doch.
Erstellt am 15.03.2012 um 08:06 Uhr von Calais
@docpille + tamro
ja, wo steht das in dem link?
Wir haben das gleiche Problem. Aus Personalnot heraus arbeitet bei uns ein Kollege in der Freistellung auf seinem alten ARbeitsplatz (befristet nach TzBfG)
In §5 ATG wird zwischen Nebentätigkeit und Mehrarbeit unterschieden. Hier wird der 400 € Job in der Freistellungsphase (beim gleichen AG) als Mehrarbeit gewertet, die über Freizeitausgleich abzugelten ist. Das ist ja in der Freistellungsphase nicht mehr möglich.
Ist dieses Konstukt der Nebentätigkeit in der Freistellungsphase beim gleichen AG tatsächlich möglich?
Gruß, Calais