Erstellt am 11.12.2006 um 10:03 Uhr von pit47
Hallo Rattle,
man darf, siehe Altersteilzeitgesetz § 5 Abs. 3.
Erstellt am 11.12.2006 um 11:34 Uhr von Rattle
hallo,
thx, für eure antworten.
aber unbegrenzt darf man da nicht arbeiten, sondern nur bis 400€.
wenn ich das richtig rausgelesen habe aus dem Altersteilzeitgesetz.
mfg
Erstellt am 11.12.2006 um 11:45 Uhr von Fayence
Ramses II,
unbegrenzt arbeiten bedeutet jedoch, dass die aus der ATZ resultierenden Leistungen ruhen. Ansonsten ergibt sich die Grenze durch den Verweis im § 5 AltTZG auf den § 8 SGB IV. Und meinst Du wirklich, ein entsprechender Vertrag mit dem AG könnte dieses Manko aushebeln?
Erstellt am 11.12.2006 um 12:30 Uhr von Fayence
Ramses II,
o.k., wenn nicht vertraglich geregelt, könnte ein AN eine beliebig dotierte Tätigkeit aufnehmen. Aber... auch diese ist anzeigepflichtig (§11 AltTZG). Ruhen würde oder ganz verlustig ginge der Aufstockungsbetrag.
Erstellt am 12.12.2006 um 19:38 Uhr von Kölner
@Ramses II
Nette Prüfungsfrage!
Er tritt die Nebenbeschäftigung NEU an UND der AG erfährt davon UND die Beschäftigung dauert länger als 150 Tage UND unterstellst Du grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz?
Dann könnte es folgende Antworten geben:
...er schadet dem AG hinsichtlich dessen Erstattungsanspruches!
...es kommt demnach auf die vertragliche Gestaltung an!
...der AN könnte seinen "Aufstockungsanspruch" verlieren - wobei das ja eigentlich eine Subvention der BA ist!
...es könnte auf eine Verfassungklage hinauslaufen (Art. 12 GG).
Quelle: ErfK zum § 5 ATG
Erstellt am 13.12.2006 um 13:50 Uhr von Kölner
@Klugsch.. Lieber Ramses II
Du hast natürlich völlig recht. Rechtsfolgen sind in meiner Antwort NICHT beschrieben; eher schon Ideen.
Demnach:
Warum sollte der ATZ-Vertrag ungültig werden? Der AG kann m.E. einem AN NICHT verbieten eine anderen Job anzunehmen. Ein bestehender oder nicht bestehender Schadenersatzanspruch halte ich in diesem Fall für diskussionswürdiger; zumal Dritte (BA) hier beteiligt sind.
Aber erzähl' mal, wie siehst Du das?
Erstellt am 16.12.2006 um 18:32 Uhr von Fayence
Ramses II und Kölner,
möchte die Fragestellung ergänzen! Würde der ATZ-Vertrag ungültig oder könnte der AG Schadenersatzansprüche an den AN stellen, wenn der Aufstockungsbetrag NICHT subventioniert wird?
P.S.
Noch immer vorausgesetzt, der AG hat eine nicht geringfügige Nebenbeschäftigung untersagt!