W.A.F. LogoSeminare

Darf man wenn man in Altersteilzeit ist einen 400 Euro Job annehmen?

R
Rattle
Nov 2016 bearbeitet

hallo, all

die überschrift sagt ja alles, wäre für tips und quellenangabe dankbar :-)

mfg

5.71707

Community-Antworten (7)

P
pit47

11.12.2006 um 11:03 Uhr

Hallo Rattle, man darf, siehe Altersteilzeitgesetz § 5 Abs. 3.

R
Rattle

11.12.2006 um 12:34 Uhr

hallo,

thx, für eure antworten.

aber unbegrenzt darf man da nicht arbeiten, sondern nur bis 400€.

wenn ich das richtig rausgelesen habe aus dem Altersteilzeitgesetz.

mfg

F
Fayence

11.12.2006 um 12:45 Uhr

Ramses II,

unbegrenzt arbeiten bedeutet jedoch, dass die aus der ATZ resultierenden Leistungen ruhen. Ansonsten ergibt sich die Grenze durch den Verweis im § 5 AltTZG auf den § 8 SGB IV. Und meinst Du wirklich, ein entsprechender Vertrag mit dem AG könnte dieses Manko aushebeln?

F
Fayence

11.12.2006 um 13:30 Uhr

Ramses II,

o.k., wenn nicht vertraglich geregelt, könnte ein AN eine beliebig dotierte Tätigkeit aufnehmen. Aber... auch diese ist anzeigepflichtig (§11 AltTZG). Ruhen würde oder ganz verlustig ginge der Aufstockungsbetrag.

K
Kölner

12.12.2006 um 20:38 Uhr

@Ramses II Nette Prüfungsfrage! Er tritt die Nebenbeschäftigung NEU an UND der AG erfährt davon UND die Beschäftigung dauert länger als 150 Tage UND unterstellst Du grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz?

Dann könnte es folgende Antworten geben: ...er schadet dem AG hinsichtlich dessen Erstattungsanspruches! ...es kommt demnach auf die vertragliche Gestaltung an! ...der AN könnte seinen "Aufstockungsanspruch" verlieren - wobei das ja eigentlich eine Subvention der BA ist! ...es könnte auf eine Verfassungklage hinauslaufen (Art. 12 GG).

Quelle: ErfK zum § 5 ATG

K
Kölner

13.12.2006 um 14:50 Uhr

@Klugsch.. Lieber Ramses II Du hast natürlich völlig recht. Rechtsfolgen sind in meiner Antwort NICHT beschrieben; eher schon Ideen.

Demnach: Warum sollte der ATZ-Vertrag ungültig werden? Der AG kann m.E. einem AN NICHT verbieten eine anderen Job anzunehmen. Ein bestehender oder nicht bestehender Schadenersatzanspruch halte ich in diesem Fall für diskussionswürdiger; zumal Dritte (BA) hier beteiligt sind. Aber erzähl' mal, wie siehst Du das?

F
Fayence

16.12.2006 um 19:32 Uhr

Ramses II und Kölner,

möchte die Fragestellung ergänzen! Würde der ATZ-Vertrag ungültig oder könnte der AG Schadenersatzansprüche an den AN stellen, wenn der Aufstockungsbetrag NICHT subventioniert wird?

P.S. Noch immer vorausgesetzt, der AG hat eine nicht geringfügige Nebenbeschäftigung untersagt!

Ihre Antwort