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Befristungen bei Aushilfen / 400 Euro Jobs

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Calais
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

bei uns werden Aushilfskräfte / 400 Euro Jobs nach Teilzeit- und Befristungsgesetz jeweils für ein Jahr befristet, einige schon seit 10 Jahren. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob das überhaupt geht. Sind dort inzwischen unbefristete Arbeits-Verhältnisse entstanden? vielen Dank

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Community-Antworten (3)

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monalisa

07.03.2012 um 11:57 Uhr

@Calais, kommt darauf an, ob nach den ersten 2 Jahren (ohne Sachgrund) weiter mit Sachgrund befristet wurde. Wenn ja, dann könnte das ohne weiteres noch jahrelang so weitergehen....

Wurde allerdings übergangslos weiterhin ohne Sachgrund befristet, könnte sich ein Gang zum RA/ArbG evtl. lohnen!

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rtjum

07.03.2012 um 15:08 Uhr

es geht um aushilfskräfte die max. 400 Euro verdienen? Wenn dem so ist, hat es der AG auch bei unbefristetem Vertrag recht einfach, denn wie der Name schon sagt Aushilfskräfte, wenn der AG die nicht mehr braucht bestellt er die einfach nicht mehr bis eine evtl. Kündigung wirksam werden würde.

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rkoch

07.03.2012 um 15:53 Uhr

@rtjum

denn wie der Name schon sagt Aushilfskräfte

welch seltsame Rechtsgrundlage leitest Du gerade aus dem Wort "Aushilfskräfte" ab?

Auch für diese gilt das TzBfG, der AG braucht also für eine Befristung einen Sachgrund!

Und das was Du mit "wenn der AG die nicht mehr braucht bestellt er die einfach nicht mehr" an die Wand malst geht schon gar nicht... zumindest nicht so einfach. Für AN muss der AG nach §12 TzBfG eine Regelarbeitsleistung vereinbaren und auch entlohnen, egal ob die AN arbeiten oder nicht. Es ist sein Problem die vereinbarte Arbeitsleistung auch abzurufen. Nur weil er diese "nicht mehr bestellt", entsteht daraus kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung! Das Wortteil "Aushilfs-" in der Stellenbezeichnung ändert daran auch nichts. Für die betriebsbedingte Kündigung einer "Aushilfskraft" gilt das selbe wie für einen "normalen AN". Bis hin zur sozialen Auswahl!

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