Befristungen bei Aushilfen / 400 Euro Jobs
hallo zusammen,
bei uns werden Aushilfskräfte / 400 Euro Jobs nach Teilzeit- und Befristungsgesetz jeweils für ein Jahr befristet, einige schon seit 10 Jahren. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob das überhaupt geht. Sind dort inzwischen unbefristete Arbeits-Verhältnisse entstanden? vielen Dank
Community-Antworten (3)
07.03.2012 um 11:57 Uhr
@Calais, kommt darauf an, ob nach den ersten 2 Jahren (ohne Sachgrund) weiter mit Sachgrund befristet wurde. Wenn ja, dann könnte das ohne weiteres noch jahrelang so weitergehen....
Wurde allerdings übergangslos weiterhin ohne Sachgrund befristet, könnte sich ein Gang zum RA/ArbG evtl. lohnen!
07.03.2012 um 15:08 Uhr
es geht um aushilfskräfte die max. 400 Euro verdienen? Wenn dem so ist, hat es der AG auch bei unbefristetem Vertrag recht einfach, denn wie der Name schon sagt Aushilfskräfte, wenn der AG die nicht mehr braucht bestellt er die einfach nicht mehr bis eine evtl. Kündigung wirksam werden würde.
07.03.2012 um 15:53 Uhr
@rtjum
denn wie der Name schon sagt Aushilfskräfte
welch seltsame Rechtsgrundlage leitest Du gerade aus dem Wort "Aushilfskräfte" ab?
Auch für diese gilt das TzBfG, der AG braucht also für eine Befristung einen Sachgrund!
Und das was Du mit "wenn der AG die nicht mehr braucht bestellt er die einfach nicht mehr" an die Wand malst geht schon gar nicht... zumindest nicht so einfach. Für AN muss der AG nach §12 TzBfG eine Regelarbeitsleistung vereinbaren und auch entlohnen, egal ob die AN arbeiten oder nicht. Es ist sein Problem die vereinbarte Arbeitsleistung auch abzurufen. Nur weil er diese "nicht mehr bestellt", entsteht daraus kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung! Das Wortteil "Aushilfs-" in der Stellenbezeichnung ändert daran auch nichts. Für die betriebsbedingte Kündigung einer "Aushilfskraft" gilt das selbe wie für einen "normalen AN". Bis hin zur sozialen Auswahl!
Verwandte Themen
Vergütung von Aushilfen
ÄlterHallo zusammen, folgende Situation. Der GBR hat in der Vergangenheit eine Schriftstück unterschrieben, dass Aushilfen mit geringfügiger Beschäftigung (400 € Basis) ein Stundenlohn von 9,00 € bek
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Neun Job Befristungen über sieben Jahre erlaubt
ÄlterMan lernt ja nie aus, und so habe ich dieses gerade im Netz gelesen: Chefs dürfen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund endlos befristen - eigentlich. Denn gibt es Ausnahmen von
Kürzung der Entgeltforzahlung im Krankheitsfall
ÄlterHallo ihr Wissenden! ich habe da mal eine komplizierte Frage an euch. Es geht um die Entgeldfortzahlung im Krankheitfall. Wir hatten einen TV. Dieser TV wurde gekündigt und es kam ein neuer TV. In
Werden Aushilfen ( 400 Euro) als volle Mitarbeiter bei der Betriebsratswahl gezählt?
ÄlterHallo, wir haben zur Zeit 39 Festangestellte Mitarbeiter und 12 Aushilfen ( 400 Euro ) Der derzeitige Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliederen. Meine Frage: Wenn wir 2010 wählen, muß man die 12 Aushilf