Erstellt am 18.01.2011 um 11:34 Uhr von rolfo
Warum ausserhalb der gesetzlichen Bestimmungen?
Gönnte ihr der Person den Zusatzverdienst nicht ? Warte mal bis du in Rente gehst, vielleicht bist du dann noch froh so einen Job zu bekommen
Erstellt am 18.01.2011 um 11:49 Uhr von pfeilenbogen
rolfo
Hier kann möglicher weise am Gesetz vorbei gehandelt werden. Wenn dem so wäre, wäre es Sozilabetrug und könnte dem AG und dem Beschäftigten großen Ärger verschaffen.
Das hat dann auch nichts mit "gönnen" zu tun.
Wellness
lese einmal hier: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10910/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/4__verdienstgrenzen/InhaltsNav.html?__nnn=true
Diese könnten und würden einem BR bestimmt auch gerne Fragen dazu beantworten.
Erstellt am 18.01.2011 um 11:54 Uhr von Wellness
@ rolfo Die Minijobs's sind doch an bestimmte gesetzliche Regelungen geknüpft. Gelten die für Rentner nicht? Dann kläre mich bitte auf. Das hat nichts mit gönnen oder nicht gönnen zu tun.
Erstellt am 18.01.2011 um 14:18 Uhr von rolfo
Vielleicht sollte man mal klären wieviel darüber das wäre. Wenn es im Jahresdurchschnitt auf nicht mehr als 400 monatlich kommt ist dies doch zulässig, oder irre ich mich?
Erstellt am 18.01.2011 um 15:05 Uhr von Wellness
@ rolfo
So einfach ist das nicht mit dem Jahresdurchschnitt, da gibt es schon noch mehr Grenzen. In meinem oben beschriebenen Fall wird auch erheblich mehr gearbeitet und zum anderen wird das Geld nicht sofort in dem Monat ausgezahlt, sondern es bleibt schön bei 400 Euro. Sicherlich nicht ohne Hintergedanken.
@ all
Stellt sich immer noch die Frage, wie geht ein Betriebsrat an so eine Sache ran. Im Gegenzug werden nämlich immer mehr Vollzeitstellen in unserem Betrieb abgebaut.
@pfeilenbogen
Sozialbetrug, das ist das Stichwort. Unser BR wird mal über deinen Hinweis beraten, ob wir so unsere Antworten finden.
Danke
Erstellt am 18.01.2011 um 17:07 Uhr von ganther
aber der mögliche Sozialversicherungsbetrug geht den BR eigentlich nichts an! Das ist eine Sache die AG und AN klären müssen... Der BR ist nicht gleich die Betriebspolizei!
Wenn ihr daraus eine Vollzeitstelle machen wollt kann Euch der AG am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Ihr könntet bei dem Kollegen vielleicht argumentieren, dass ihr nach §99 betrVG nicht nochmal beteiligt worden seid (eingestellt für x Std. nunmehr XY Std. - Bitte beachten, nicht jede Erhöhung der Std-Zahl unterliegt dem MBR). Aber auch dann kann der AG weiterhin mit dem Rentner arbeiten. Ist halt die Frage, ob sich das für den lohnt. Aber das werdet ihr nicht beeinflussen...