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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

400 Euro Job außerhalb der gesetzl. Bestimmungen

W
Wellness
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

in unserem Betrieb wird eine 400 Euro Kraft beschäftigt. Diese Person ist schon im fortgeschrittenen Rentenalter. Der Stundenlohn beträgt festgelegt 16,00 Euro die Stunde. Also dürften im Monat 25 Stunden geleistet werden, um im Rahmen Minijob zu bleiben. Es werden aber erheblich mehr Stunden, besonders in den Sommermonaten, geleistet. Ausgezahlt werden auf dem Papier jeden Monat 400 Euro. Wie der darüber hinaus gehende Betrag vergütet wird, entzieht sich unserer genauen Erkenntnis. Vermutet wird, das in den Monaten Januar bis März überhaupt keine Leistungen erbracht werden, aber trotzdem eine Entlohnung erfolgt.

Irgendwie fehlt dem BR jetzt der Ansatzpunkt. Die GF blockt total ab und wir würden gerne sehen, dass aus diesem 400 Euro Job eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle wird, besetzt mit einer Person die noch im Arbeitsleben stehen muss, zumindest über die Sommermonate. Wir sind ein Saisonbetrieb.

Danke

1.77506

Community-Antworten (6)

R
rolfo

18.01.2011 um 12:34 Uhr

Warum ausserhalb der gesetzlichen Bestimmungen? Gönnte ihr der Person den Zusatzverdienst nicht ? Warte mal bis du in Rente gehst, vielleicht bist du dann noch froh so einen Job zu bekommen

P
pfeilenbogen

18.01.2011 um 12:49 Uhr

rolfo

Hier kann möglicher weise am Gesetz vorbei gehandelt werden. Wenn dem so wäre, wäre es Sozilabetrug und könnte dem AG und dem Beschäftigten großen Ärger verschaffen. Das hat dann auch nichts mit "gönnen" zu tun.

Wellness lese einmal hier: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10910/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/4__verdienstgrenzen/InhaltsNav.html?__nnn=true Diese könnten und würden einem BR bestimmt auch gerne Fragen dazu beantworten.

W
Wellness

18.01.2011 um 12:54 Uhr

@ rolfo Die Minijobs's sind doch an bestimmte gesetzliche Regelungen geknüpft. Gelten die für Rentner nicht? Dann kläre mich bitte auf. Das hat nichts mit gönnen oder nicht gönnen zu tun.

R
rolfo

18.01.2011 um 15:18 Uhr

Vielleicht sollte man mal klären wieviel darüber das wäre. Wenn es im Jahresdurchschnitt auf nicht mehr als 400 monatlich kommt ist dies doch zulässig, oder irre ich mich?

W
Wellness

18.01.2011 um 16:05 Uhr

@ rolfo

So einfach ist das nicht mit dem Jahresdurchschnitt, da gibt es schon noch mehr Grenzen. In meinem oben beschriebenen Fall wird auch erheblich mehr gearbeitet und zum anderen wird das Geld nicht sofort in dem Monat ausgezahlt, sondern es bleibt schön bei 400 Euro. Sicherlich nicht ohne Hintergedanken. @ all Stellt sich immer noch die Frage, wie geht ein Betriebsrat an so eine Sache ran. Im Gegenzug werden nämlich immer mehr Vollzeitstellen in unserem Betrieb abgebaut.

@pfeilenbogen

Sozialbetrug, das ist das Stichwort. Unser BR wird mal über deinen Hinweis beraten, ob wir so unsere Antworten finden.

Danke

G
ganther

18.01.2011 um 18:07 Uhr

aber der mögliche Sozialversicherungsbetrug geht den BR eigentlich nichts an! Das ist eine Sache die AG und AN klären müssen... Der BR ist nicht gleich die Betriebspolizei!

Wenn ihr daraus eine Vollzeitstelle machen wollt kann Euch der AG am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Ihr könntet bei dem Kollegen vielleicht argumentieren, dass ihr nach §99 betrVG nicht nochmal beteiligt worden seid (eingestellt für x Std. nunmehr XY Std. - Bitte beachten, nicht jede Erhöhung der Std-Zahl unterliegt dem MBR). Aber auch dann kann der AG weiterhin mit dem Rentner arbeiten. Ist halt die Frage, ob sich das für den lohnt. Aber das werdet ihr nicht beeinflussen...

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