Erstellt am 07.05.2007 um 09:42 Uhr von Jube
Das ist m öglich, sie muss aber die Genehmigung des AG einholen.
Erstellt am 07.05.2007 um 10:49 Uhr von Frank B.
Sie muss eben nicht die Genehmigung einholen!
Ein Blick in den Arbeitsvertrag sollte vorher aber geworfen werden, wegen eben dieser Information an den Arbeitgeber.
Erstellt am 07.05.2007 um 11:36 Uhr von Kölner
@Lolus
Sie muss die Nebentätigkeit ANZEIGEN. § 3 Abs 3 TVöD.
Erstellt am 07.05.2007 um 18:20 Uhr von lolus
Hallo Kölner,
also nur Bescheid sagen (egal ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigung) und nebenher
den 400€ - Job antreten ???
Ist im Moment ernsthaft Thema in der Klinik (sehr viele, auch geringfügig Teilzeit-
beschäftigte). Die GL & PDL versuchen derzeit alle Nebebbeschäftigungen zu
unterbinden.
Gruß aus NOH BEI KÖLLE
Erstellt am 07.05.2007 um 18:34 Uhr von Kölner
@lolus
Wo ist Noh bei Kölle? Egal...
Die GL und PDL haben da keinerlei Rechte. Willste ein BAG-Urteil dazu?
Erstellt am 07.05.2007 um 19:48 Uhr von lolus
Erstellt am 08.05.2007 um 19:42 Uhr von lolus
Hallo Kölner,
ich habe wirklich Interesse an dem BAG-Urteil!!!
Vielen Dank schonmal,
Gruß Axel
Erstellt am 08.05.2007 um 22:48 Uhr von Lotte
lolus,
eine letzte Tat, bevor ich ins Bett gehe:
http://www.ra-kotz.de/nebentaetigkeit1.htm
Ich denke, dass Kölner dieses Urteil meint
Erstellt am 09.05.2007 um 07:12 Uhr von Bergmann
@ lolus ,
hier eine nette Seite !!!! http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_X/Arbeitsrecht_114/arbeitsrecht_114.html
Stellt sich die Frage was im TV geregelt ist ???
Erstellt am 09.05.2007 um 10:34 Uhr von Kölner
@bergmann und Lotte
Danke...
Erstellt am 09.05.2007 um 13:13 Uhr von lolus