Hallo,
Ist es üblich, daß "der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei krankem Kind" in einer
Betriebsvereinbarung ( bzw. in einem Tarifvertrag ) festgeschrieben ist ?
Bei uns will es die Geschäftsleitung so, und zwar mit folgendem Satz : "Während des
Arbeitsausfalls wegen der Betreuung eines kranken Kindes besteht kein Anspruch auf
Lohnfortzahlung."
Der Arbeitsausfall wird in dem Fall ja sowieso von der Krankenkasse bezahlt !