Folgender Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag geregelt, daß er erst ab dem dritten Tag der Krankheit eine AU bringen muß.
Nun war er einen Tag krank und die Buchhaltung zahlt für diesen Tag kein Arbeitsentgelt.
Begründung: Weil keine AU vorliegt.
Die Regelung im Arbeitsvertrag besage nur, daß er keine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen bekommt.

Wie seht ihr das?