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Entgeltfortzahlung

L
Lautlos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns ist herausgekommen das alle Provisionsberechtigten Mitarbeiter Ihre Gehaltsentgeltfortzahlung nur auf Basis des Grundgehaltes erhalten. Die Provision wird nicht einbezogen. Grundlage wäre Entgeltfortzahlungsgesetz §2 und §4 sowie Bundesurlaubsgesetz §11 Es fehlen also bei der Entgeltfortzalhung die Bezahlungen für Grundgehalt + Provision Krankheit Feiertage Urlaub Einen Tarifvertrag oder eine BV haben wir nicht.

Gruß Raimund

71201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

19.04.2016 um 15:17 Uhr

Wenn die Berechnungsgrundlage des Entgelts nicht stimmt, handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche, die die AN eigenständig einklagen müssten (wenn sie Mitglied der Gewerkschaft sind, bekommen sie ja dort Rechtsschutz).

Der BR kann den AG nur zur korrekten Abrechnung ermahnen.

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