Entgeltfortzahlung
Hallo zusammen, bei uns ist herausgekommen das alle Provisionsberechtigten Mitarbeiter Ihre Gehaltsentgeltfortzahlung nur auf Basis des Grundgehaltes erhalten. Die Provision wird nicht einbezogen. Grundlage wäre Entgeltfortzahlungsgesetz §2 und §4 sowie Bundesurlaubsgesetz §11 Es fehlen also bei der Entgeltfortzalhung die Bezahlungen für Grundgehalt + Provision Krankheit Feiertage Urlaub Einen Tarifvertrag oder eine BV haben wir nicht.
Gruß Raimund
Community-Antworten (1)
19.04.2016 um 15:17 Uhr
Wenn die Berechnungsgrundlage des Entgelts nicht stimmt, handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche, die die AN eigenständig einklagen müssten (wenn sie Mitglied der Gewerkschaft sind, bekommen sie ja dort Rechtsschutz).
Der BR kann den AG nur zur korrekten Abrechnung ermahnen.
Verwandte Themen
Berechnung Arbeitszeit nach EntgFG / TV mit Regelung zu Jahresarbeitszeit
ÄlterIch habe es im Rahmen des BR zur Zeit mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Ich habe mich nun in alles was ich gefunden habe eingelesen und möchte Euch bitten, mal gegenzulesen, ob ich
Entgeltfortzahlung bei Dauernachtschicht/Krankheit?
ÄlterHallo zusammen, wenn ein Kollege (Dauernachtschicht) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bekommt, muss dann auch die Zulage für die Nachtschichten vom Arbeitgeber bezahlt werden?
Entgeltfortzahlung bei Krankheit in der Kurzarbeit
ÄlterHallo, hat ein Arbeitnehmer der in Kurzarbeit ist, und Krank wird Anspruch auf 100% Entgeltfortzahlung?? Vielen Dank im Voraus.
Entgeltfortzahlung - bei Urlaub während der Kurzarbeit?
ÄlterHallo zusammen, wir haben jetzt in einigen Bereichen auch Kurzarbeit. Was geschieht aber mir der Entgeltfortzahlung bei Zrlaub wären der Kurzarbeit? Wir diese auch gemindert oder nicht?
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
ÄlterHallo, wir haben heute am schwarzen Brett eine Mitteilung bekommen in der sinngemäß folgendes steht: Man ist beispielsweise 10 Tage krankgeschrieben, fühlt sich aber nach vier Tagen wieder wohl, so