bei uns ist herausgekommen das alle Provisionsberechtigten Mitarbeiter Ihre Gehaltsentgeltfortzahlung nur auf Basis des Grundgehaltes erhalten.
Die Provision wird nicht einbezogen.
Grundlage wäre Entgeltfortzahlungsgesetz §2 und §4 sowie Bundesurlaubsgesetz §11
Es fehlen also bei der Entgeltfortzalhung die Bezahlungen für Grundgehalt + Provision
Krankheit
Feiertage
Urlaub
Einen Tarifvertrag oder eine BV haben wir nicht.
Gruß
Raimund
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Lohn und Gehalt
Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung