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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

H
hans
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben heute am schwarzen Brett eine Mitteilung bekommen in der sinngemäß folgendes steht: Man ist beispielsweise 10 Tage krankgeschrieben, fühlt sich aber nach vier Tagen wieder wohl, so ist es die PFLICHT des Arbeitnehmers wieder zu Arbeit zu erscheinen. Es gäbe auch keine versicherungstechnischen Probleme. Stimmt das so? Die Überschrift dieses Briefes lautet nämlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nun sind viele verunsichert.

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Community-Antworten (3)

B
BMW

24.08.2005 um 21:10 Uhr

Hallo, Dies ist nur teilweise richtig Es ist zwar so das wenn man krankgeschrieben ist und man arbeiten geht das man dann keine versicherungstechnischen Probleme hat aber laut Arzt ist man immer noch krankgeschrieben ,es bestünde aber keine Pflicht vor Ablauf der Krankmeldung wieder seine Arbeit aufzunehmen. Für seine KK ist man trotzdem immer noch krank es könnte eventuell Probleme geben wenn man wegen der gleichen Krankheit in einem gewissen Zeitraum wieder krankgeschrieben wird somit könnte es passieren das man viel eher aus der Lohfortzahlung ist. (Krankheiten können in einem gewissen Zeitraum aufaddiert werden)Gruß BMW

H
hans

24.08.2005 um 21:17 Uhr

in der mitteilung steht noch, dass die dauer, die der arzt für die arbeitsunfähigkeit angibt nur ein schätzwert ist, wie lange die krankheit wohl dauern könnte. und daher kommt die angebliche pflicht wieder zur arbeit zu erscheinen. es kann doch nicht wahr sein, dass der an verpflichtet ist, trotz au zur arbeit zu müssen, wenn er sich etwas besser fühlt.

T
tom

25.08.2005 um 01:03 Uhr

Meine Güte, was die Arbeitgeber aber auf Ideen kommen. Wenn man krankgeschrieben ist besteht keine Pflicht arbeiten zu gehn, wo gibt es denn sowas ? Laßt euch nicht für dumm verkaufen.

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