Erstellt am 24.08.2005 um 19:10 Uhr von BMW
Hallo,
Dies ist nur teilweise richtig
Es ist zwar so das wenn man krankgeschrieben ist und man arbeiten geht das man dann keine versicherungstechnischen Probleme hat aber laut Arzt ist man immer noch krankgeschrieben ,es bestünde aber keine Pflicht vor Ablauf der Krankmeldung wieder seine Arbeit aufzunehmen. Für seine KK ist man trotzdem immer noch krank es könnte eventuell Probleme geben wenn man wegen der gleichen Krankheit in einem gewissen Zeitraum wieder krankgeschrieben wird somit könnte es passieren das man viel eher aus der Lohfortzahlung ist. (Krankheiten können in einem gewissen Zeitraum aufaddiert werden)Gruß BMW
Erstellt am 24.08.2005 um 19:17 Uhr von Hans
in der mitteilung steht noch, dass die dauer, die der arzt für die arbeitsunfähigkeit angibt nur ein schätzwert ist, wie lange die krankheit wohl dauern könnte. und daher kommt die angebliche pflicht wieder zur arbeit zu erscheinen. es kann doch nicht wahr sein, dass der an verpflichtet ist, trotz au zur arbeit zu müssen, wenn er sich etwas besser fühlt.
Erstellt am 24.08.2005 um 23:03 Uhr von Tom
Meine Güte, was die Arbeitgeber aber auf Ideen kommen.
Wenn man krankgeschrieben ist besteht keine Pflicht arbeiten zu gehn, wo gibt es denn sowas ?
Laßt euch nicht für dumm verkaufen.