Folgende Frage ein Br Mitglied hat E Mail während der Arbeit nach Hause geschickt und auch anderen Schriftverkehr. Daraufhin hat der Arbeitgeber ein antrag auf eine fristlose Kündigung gestellt. Mal angenommen der Br wiederspricht deser kündigung. Dann ist so lange bis das Gericht entscheidet ,dieses Mitglied weiter befugt an den BR Sitzungen teilzunehmen(auch wenn es von der Arbeit freigestellt werden sollte oder?). Bei voller Bezahlung?
Es besteht keine Betriebsvereinbarung zu dem Thema Internetnutzung aber manche Kollegen haben individual unterschrieben das Internet nur für die Arbeit zu nutzen.

Hat dieses Mitglied Chancen das dann das Arbeitsgericht den Antrag des Arbeitgebers zur Zustimmung der Kündigung nach 103 BetrVG verweigert ?
Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen incl. Weiterbeschäftigung?