Erstellt am 30.12.2010 um 22:47 Uhr von Lotte
Schmuse,
hat der BR oder etwa der BRV denn der Kündigung zugestimmt? Gemäß § 103 BetrVG müsste der AG sich die Zustimmung ansonsten vom ArbG ersetzen lassen. Oder handelt es sich um ein Ersatzmitglied?
KSchKlage kann ein Gekündigter in jedem Fall einreichen. Das mit der Geschäftsordnung habe ich überhaupt nicht verstanden?
Erstellt am 31.12.2010 um 05:18 Uhr von kainil
Hallo Schmuse,
nach Erhalt der Anhörung zur fristlosen Kündigung hat der BR 3 Tage Zeit eine Sitzung
einzuberufen und dieses Thema zu bearbeiten.Zustimmen,(Diebstahl, sexuelle Übergriffe etc.) Verweigern( wenn klar ist das Kündigung ungerecht ist, unbedingt Gründe für diese Zustimmungsverweigerung angeben), Frist verstreichen lassen.
So wie ich Dein Schreiben interpretiere hat Euer Vorsitzenden Euch zu diesem Thema nicht zu einer außerordentlichen Sitzung geladen.
Euer Vorsitzender hat die Pflicht Euch zu diesem Thema anzuhören, er darf alleine nichts entscheiden, dafür hat mann ein Gremium.
Lese Dir hierfür bitte BetrVG §102 und §103 durch. Und hier ist mit BR das gesamte Gremium gemeint und nicht nur Euer Vorsitzender.
Also, heftigst auf die Finger hauen.
Trotz allem, einen Guten Rutsch, und ein erfolgreiches 2011
Gruss Kainil
Erstellt am 31.12.2010 um 07:46 Uhr von DonJohnson
Dann hoffen wir mal, dass das gekündigte BRM etwas mehr Ahnung hatte...
Erstellt am 31.12.2010 um 08:07 Uhr von Schmuse
Danke für die Infos,
nun, es wurde keine Sitzung einberufen. Wie geschrieben, die Info über die Fristlose Entlassung hat das BR-Gremium erst nach 3, ich betone 3 Wochen bekommen. Ob der Vorsitzende und die Freigestellten der Kündigung zugestimmt haben weiß ich nicht. Das Gremium hat nicht zugestimmt, da es nur eine Info zur fristlosen Kündigung gab. Der Kollege ist zum Glück Gewerkschaftsmitglied. Leider sehen wir BR-Mitglieder uns nur einmal im Monat zur BR-Sitzung und wo wer genau arbeitet weiß auch keiner so Recht.
Den §102 und 103 kenne ich, aber da bei uns wohl Gesetze so interpretiert werden wie man es braucht wollte ich mich nocheinmal vergewissern ob ich richtig liege.
Der Kollege ist vollwertiges BR-Mitglied.
Mit der Geschäftsordnung hat der stellv. Vorsitzende gemeint das, wenn ein BR-Mitglied gekündigt wird dies dann darin stehen muss das eine Sitzung einberufen wird. Sonst braucht das Gremium nicht alles sofort wissen, es reicht wenn es auf der nächsten BR-Sitzung bekannt gegeben wird.
@Kainil,
richtig er hatnicht zu einer außerordentlichen Sitzung geladen. Ich selber habe es sogar erst am 20.12 aus dem Sitzungsprotokoll erfahren. Den Grund warum der Kollege gekündigt wurde ist mir auch nicht bekannt. Nur das der NL das BR-Mitglied XYzH fristlos gekündigt hat und der BR-Vorsitzende keine rechtliche Handhabe sieht dagegen vorzugehen. Der NL habe die Entscheidung getroffen und damit sei die Sache erledigt. So das Protokoll.
Ein guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr wünsche ich allen hier!!!
Erstellt am 01.01.2011 um 06:12 Uhr von kainil
Hallo Schmuse,
Frohes neues Jahr.
Du schreibst, der Vorsitzende und die Freigestellten. Wieviele BR-Mitglieder seid Ihr den in Eurem Gremium, und so wie es scheint, hat von Euch wohl noch niemand die Grundseminare besucht.
Erstellt am 01.01.2011 um 09:53 Uhr von DonJohnson
Es kann nciht ausgeschlossen werden, dass ein Ausschuss gebildet wurde, der ohne das Restgremium über Kündigungen eigenständig entscheiden kann.
Allerdings müssen auch über diese Beschlüsse Protokolle existieren. Auch wie der (ich behaupte mal) Ausschuss entschieden hat.
Kommen wir noch mal auf meine erste Antwort zurück ;-)
Sollte dem BRM ohne Zustimmung des Gremiums gekündigt worden sein hoffe ich, dass dieses BRM etwas mehr Ahnung hat ;-)))
Erstellt am 01.01.2011 um 10:43 Uhr von nicoline
Schmuse,
*Mit der Geschäftsordnung hat der stellv. Vorsitzende gemeint das, wenn ein BR-Mitglied gekündigt wird dies dann darin stehen muss das eine Sitzung einberufen wird. Sonst braucht das Gremium nicht alles sofort wissen, es reicht wenn es auf der nächsten BR-Sitzung bekannt gegeben wird.*
Diesen Satz könnte man, ohne weitergehende Informationen, als absolut ungeheuerlich betrachten! Möglich ist ja aber, dass es tatsächlich einen Ausschuss gibt, z.B. Betriebsauschuss, der das eigenständig erledigen darf. Könntest Du das mal aufklären?
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