Fristlose Kündigung eines BR Mitglieds
ein br mitglied (buchhalter) steht wegen unregelmäßigkeiten bei buchungen und in der barkasse(vierstelliger bereich!!) vor der fristlosen kündigung. außerdem läuft eine interventionskette wegen alkoholproblemen. kann man diesem br mitglied noch helfen?der mann ist alleinerziehender vater mit kindern, von denen eines behimdert ist.
Community-Antworten (8)
22.05.2010 um 01:27 Uhr
Hi molly, eine außerordentliche Kündigung ist in einem solchen Fall auch bei einem BRM möglich. Hier hilft es vermutlich nur ein Gespräch mit dem AG zu führen und dort die Situation, insbesondere das Alkoholproblem, zu schildern. Vorher muss man mit dem Kollegen reden und ihm nahelegen sich in ärztliche Obhut zu begeben. Ob das dann hilft und "nur" zu einer Abmahnung führt hängt viel vom AG, der Größe des Vertrauensbruchs und der Position des Kollegen ab.
Gruß Onkelchen
22.05.2010 um 02:37 Uhr
Hallo molly! Ergänzend zu Onkelchen würde ich dringend die Berufsgenossenschaft ins Boot holen.Die haben sich im Laufe der Jahre sehr intensiv mit dieser Problematik befasst und wie ich der regelmäßigen Korrospondenz mit meiner entnehme,auch schon den einen oder anderen Arbeitsplatz gerettet bzw. neue Perspektiven eröffnet. Viel Erfolg!
22.05.2010 um 20:08 Uhr
@sueton, wie kommst Du auf die BG ???
22.05.2010 um 23:38 Uhr
@sueton Bitte nicht die BG! Die haben sich nur mit Suchtproblemen beschäftigt, weil sie endlich einen Zusammenhang zwischen Alkohol und Arbeitsunfällen feststellen konnten. Auch sind sie in der Argumentation sehr einseitig: Hauptsache Verbot!
@Onkelchen Es geht um einen BR - vor einer ao Kündigung steht die Zustimmungd es BR.
@molly Nicht zustimmen und mal intensiv dem Kollegen eine Suchtberatungsstelle avisieren.
23.05.2010 um 01:08 Uhr
@all!O.K. offensichtlich gibt es hier unterschiedliche Erfahrungen.Das mal dahingestellt. @kölner.Wo siehst Du hier die Zustimmung des BR?
23.05.2010 um 01:32 Uhr
@sueton § 103 BetrVG ist geläufig?
23.05.2010 um 02:15 Uhr
@kölner.Nicht gleich so sarkastisch!Paragraphen sind hier wohl nicht das richtige Mittel!?
23.05.2010 um 04:26 Uhr
@sueten Will der AG eine Kündigung gegen den AN aussprechen muß er dies nach dem 103er tun. Das hat nichts mit sarkasmus zu tun, da kommt der AG nicht drum rum.
@molly Man kann immer was für Menschen in Not tun. Ist nur die Frage wie weit bin ich bereit zu gehen und in wie weit bin ich bereit dem Meschen auf den Weg zu begleiten.
Als erstes solltet ihr Hinterfragen wie oft es schon zu solchen Fehlbuchungen gekommen ist. Dann solltet ihr Nachforschen ob vielleicht eine neue Software eingeführt würde und ob es möglich ist das der MA Schwierigkeiten mit dieser hat. Auch könnte man schauen ob der Arbeitsplatz den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Nie vergessen darf man natülich nicht zu schauen ob die falschen Buchungen etwas für ein im Raum stehende Alkohlsucht im zusammenhang steht. Wegen diesersollte der BR schnellstens Initiative ergreifen. Sollte tatsächlich eine Alkoholsucht vorliegen sollte eine Person aus dem BR ein Gespräch mt dem Betroffenen suchen. Macht diesem unmissverständlich klar das es hier auch um seinen Job geht und um die Zukunft seiner Familie. Alkohlkranke haben anfangs eine scham eine Gruppe der Annonymen Alkoholiker aufzusuchen, denn seiner Meinung nach ist er ja nicht krank. Verucht ihn erstmal zu überzeugen den Kontakt seiner Krankenkasse zu suchen. diese führen oftmals auch Beratungsgespräche. Nimmt er diesewar, soll er sich eine Bescheinigung für den AG ausstellen lassen. So kann der MA darlegen das er von sich aus gewillt ist sein Poblem in den Griff zu bekommen Der BR kann unterdessen dann das Gespräch mit dem AG suchen und ihn schon mal darauf hinweisend . Bittet den AG noch mal Nachsicht walten zu lasssen und den AN noch mal eine Chance zu geben., denn er ist mit seinem Problem schon genug gestraft und ihr wollt nicht das er noch weiter abrutscht. Schliesslich gehtes dann ja auch noch um die Kinder die er zu ernähren hat. Merkt der MA das er von allen Seiten Hilfe bekommt wird es ihm vielleicht auch leichter fallen eine AA Gruppe aufzusuchen. Zum schluss würde ich aber den AG noch mal eingehend Fragen warum der Missstand nicht ehr bemerkt wurde und das dem AG ja nun auch eine Fürsorgepflicht hätte nachkommen müssen. Warum haben Vorgesetzte nicht schon eher etwas bemekt? Sind die Führungskäfte nicht auch zu wenig geschult in sachen Mitarbeiterführung und fehlen da vielleit zu dem Thema Schulungen? Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.
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