Fristlose oder ordentliche Kündigung von BR-Mitglied
Hi @ll,
einem meiner BR-Kollegen (Ersatzmitglied, aber bereits mehrmals bei BR-Sitzungen anwesend) wurde wegen mehrerer Verfehlungen (ähnliche wurden bereits mehrmals abgemahnt) FRISTLOS gekündigt.
Dem Gremium wurde die Kündigung vorgelegt und es hat zugestimmt.
Im nachhinein sagte die Personalleitung: wäre er nicht im BR gewesen, hätte ihm die Firma wegen der Art der Verfehlung ordentlich gekündigt, aber einem BR-Mitglied kann man nur fristlos kündigen.
Als "normaler" AN wäre er also bist 31.03.15 noch weiterbeschäftigt worden UND er müsste das "Weihnachtsgeld" nicht zurückzahlen. So ist er nun sofort weg, muss das W'Geld zurückzahlen und bekommt von der ARGE eine dreimonatige Sperre von Bezügen.
Aktuelle Vergehen (die zur Kündigung führten) - der MA ist LKW-Fahrer im Werksverkehr:
- Abweichung von der Fahrstrecke von ca. 800 m zum Kauf einer Brotzeit (kam mehrmals vor)
- Abweichung von der Fahrstrecke von ca. 2 km - für die Mittagspause (bzgl. Lenk- und Ruhezeit nicht zwingend notwendig)
Das Fahrzeug ist mit Fahrerkarte/GPS ausgestattet.
Ist die fristlose rechtens? Lohnt sich ein Gang vors Arbeitsgericht?
Danke für eure Antworten!!!
LG MisterMoon
Community-Antworten (19)
17.11.2014 um 13:21 Uhr
Das Gremium hat zugestimmt ...oh seid Ihr ein Sauhaufen!!!!!! Der Kollege soll zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen!!!!!
17.11.2014 um 13:46 Uhr
Für eine derartige Lapalie zu kündigen (und vom BR zuzustimmen) ist schon wahnsinnig. Völlig unabhängig ob BRM oder nicht...
In der Sache sieht man hier aber schön dass der besondere Schutz eines BRM auch zum Boomerang werden kann. Wenngleich in diesem mMn Sachverhalt komplett überzogen, zumal anscheinend maximal eine Abmahnung vorausging.
17.11.2014 um 13:55 Uhr
Hi @ll,
das mit dem Sauhaufen nehm ich zur Kenntnis :-) - der BR-Vorsitzende und ich als Stv. waren letzte Woche in Urlaub bzw. Krank - ebenso ein weiteres Mitglied...
Die "Lapalie" (wie bereits geschrieben: mehrere Abmahnungen) er hatte seit letzten Dezember 5 Abmahnungen erhalten - das war für die anwesenden BR-Mitglieder wohl der entscheidende Punkt, vor allem, weil seine Fahrerkarte nur "stichprobenartig" vom Fuhrparkleiter ausgewertet wurde...
LG MisterMoon
PS: Anwalt habe ich ihm bereits empfohlen
17.11.2014 um 14:06 Uhr
Der AG sagt bei BR Mitgliedern geht nur fristlose Kündigung. Und wenn der AG das sagt dann sagt der BR ok, dann ist es halt so. Als BR solltet ihr euch mal mit §103 BetrVG auseinander setzen und dere bedeutung der außerordendlichen und der fristlosen Kündigung. Und ein BR Der dann auch noch zustimmt. Wäre ja wenigstens schon wenn ihr schriftl. hättet was Cheffe da gesasagt hat oder aber wenigstes Zeugen. Den Kollegen auf jeden Fall zum Anwalt schicken und Kündigungsschutzklage einreichen. Befasst euch mit folgenden Artikel:
https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/arbeitnehmerdatenschutz/
https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-arbeitsplatz-gps-vs-datenschutz/
Und mit der Bedeutung Beweisverwertungsverbot
17.11.2014 um 14:12 Uhr
Wer hat denn eine Sitzung einberufen und geleitet wenn BRV und Stelli im Urlaub waren. Urlaub ist ja nicht unbedingt ein Verhinderungsgrund zur BR Sitzung. Habt ihr ausdrücklich gesgt das ihr nicht teilnehmen könnt an der Sitzung? Und sind Erstzmitglieder geladen worden oder nicht. Je nachdem wie deine Antworten ausfallen könnte der Beschluss zur Zustimmung der Kündigung sogar ungültig sein.
17.11.2014 um 14:21 Uhr
Hi Snooker,
wir sind ein 7er Gremium mit einem Ersatzmitglied.
BRV und Stv. waren in Urlaub bzw. Krank - ein weiteres Mitglied auf Reha ...
Also nur noch 4 Mitglieder - das Ersatzmitglied IST der Betroffene/Gekündigte
LG
17.11.2014 um 14:25 Uhr
5-fache Abmahnung und kontinierliches Fehlverhalten sínd natürlich schon ein anderes Paar Schuhe. Irgendwann muss nach Abmahnungen auch ein nächster Schritt kommen. Und beim vorliegenden Fall schützt in der Sache dann auch die Eigenschaft als BRM nicht.
Ich finde es aber eher erschreckend, dass derart kleine Abweichungen von der Strecke zur Verfpflegung, Pinkeln was auch immer schon einen arbeitsrechtlichen Verstoß darstellen sollen. Hier würde ich an eurer Stelle ansetzen.
17.11.2014 um 14:31 Uhr
@all,
ich weiß, dass das Kind im Brunnen ist - ich will NUR reanimieren :-)
und nem Kollegen helfen...
LG
17.11.2014 um 14:31 Uhr
Beatwortet meine Fragen nicht. Haben Urlauber und Kranker expliziet gesagt das sie an keiner Sitzung teil nehmen während des Urlaubes oder der Zeit der AU nicht ausdrücklich gesagt und ihr seit oder Du zur Sitzung zu laden. Und da gehe ich noch weiter. BRV oder DU als Stelli hätten dann sogar die Einladung schreiben müssen (oder besser gesgt die Tops setzen müssen. Wer hat denn nun einfach so ne Sitzung einberufen. Versuche alle Fragen zu beantworten. Ich würde fast vermuten das die Zustimmung zur Kündiging nicht gültig ist. Aber das kann ich nur vermuten, ode die Antworten.
17.11.2014 um 14:40 Uhr
Danke für die Nachfrage ...
Urlauber war im Ausland - Kranker AU (ansteckend!)
Sitzung wurde durch eines der BR-Mitglieder einberufen.
17.11.2014 um 14:52 Uhr
ok, dann stellt sich die Frage hatte eine dritte Person die durch Beschluss gefasste legitimation eine Sitzung ein zu berufen, wenn BRV und Stelli verhindert sind. Und woi ist die Sitzung verlaufen. War das betroffene BRM erst oder anschliessend zu andern Themen geladen. Als betroffener hätte er trotzallem geladen werden müssen, muss aber nur zur Beschlussfassung seiner eigenen Anglegenheit den Raum verlassen. Geht er raus und kommt anschliessend wieder rein muss die schriftl. festgehalten werden.
17.11.2014 um 18:10 Uhr
Reanimieren ist nicht mehr drin. Der Kollege kann nur und ausschließlich sein Recht beim Arbeitsgericht suchen. Da muss er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Klage eingereicht haben.
DAS SOLLTE ER UNBEDINGT TUN.
Er sollte sich dazu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. den DGB-Rechtschutz zu Hilfe nehmen.
Aus meiner Sicht war wahrscheinlich schon das ganze Anhörungsverfahren falsch. Aber das muss der Anwalt an Hand der zeitlichen Abläufe einmal durch-checken.
17.11.2014 um 18:28 Uhr
Ich bin ja echt schockiert weswegen man so gekündigt wird oder ist bei m das k vergessen worden und es heißt km? Unglaublich ob besonderer Kündigungsschutz oder nicht. Selbst ohne finde ich es hart. Besonders interessant finde ich, dass alle 4 Stimmberechtigten zustimmen. Sind die mit der Geschäftsleitung verwandt?
17.11.2014 um 20:44 Uhr
"Die Fahrerkarte würde nur stichprobenartig ausgelesen" Allein mit der Fahrerkarte kann man eine Abweichung von der Fahrtroute nicht feststellen. Ich würde auch prüfen ob die GPS Überwachung so rechtens war. hat der Fahrer gewusst das er mit GPS überwacht wird.
18.11.2014 um 00:34 Uhr
Hört sich voll an wie bei Rewe. Da stimmen die jeder kündigung zu.
18.11.2014 um 14:15 Uhr
@MisterMoon, so wie es aussieht wurde die Sitzung möglicherweise ordnungsgemäß einberufen, denn bei außergewöhnlichen Fällen kann sich ein BR bei Verhinderung des 1. und 2. auch selber zusammenrufen. Was jedoch zwingend ist, ist das ein "Sitzungsleiter" vom Gremium während der Sitzung gewählt wurde! Fehlt es bereits an diesem Punkt, ist der Beschluss ungültig. Trifft also bereits der erste Punkt zu, solltet der BRV dem AG unverzüglich (!) mitteilen, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäß war. Wird dem AN zwar möglicherweise nicht weiterhelfen, dem AG aber hoffentlich zur Umkehr zwingen, da er die Aussichtslosigkeit der Klage vor Augen hat, insbesondere wenn der BR ihm zeitig davon in Kenntnis setzte.
PS: Dieses Gremium sollte sich wirklich schämen! Insbesondere deshalb, da in der Kündigung wohl auch die Schadenssumme ( offenbar von ca. 5 Euro ) sie überzeugte, dass dieser AN eine besondere Belastung für das Unternehmen ist. Denn vielmehr dürften diese ca. 10 Km Abweichungen von der Fahrtstrecke nicht gekostet haben.
18.11.2014 um 15:32 Uhr
Naja PeterPaula, was die Zustimmung betrifft bin ich ganz bei dir.
Aber dennoch sollte man sich die Fakten vor Augen halten: Ein KM LKW-Strecke kann sicherlich kalkulatorsisch mit 2 Euro veranschlagt werden (was sagen hier die Experten?). Dazu kommen evtl. Arbeitskosten und Verspätungen der Lieferzeit.
Der Schaden liegt also schon deutlich höher als 5 Euro. Und der entscheidende Punkt: Er wurde 5x (!) für diesen Verstoß abgemahnt und hätte spätestens dann auch mal sein Verhalten umstellen müssen.Bei 5xiger Abmahnung gelten auch keine Bagatellgrundsätze mehr.
Als BR würde ich der Thema aufnehmen und den Fahrern ein Recht auf Routenabweichung erkämpfen (dafür gibt es sehr gute Gründe). Wenn dieses Recht aber bislang nicht besteht, 5x abgemahnt wurde und eine Besserung nicht in Sicht ist, wird der Fahrer vor Gericht nicht die besten Karten haben.
18.11.2014 um 16:17 Uhr
Klar kann der AG bei soetwas abmahnen, wie hoch der Schaden tatsächlich lag bzw. wie hoch ihn der AG in der Anhörung angab, weiss nur das Gremium des TE, falls keine Angaben gemacht wurden, könnte bereits hier schon eine Fehler in der Anhörung liegen, wie so vieles bekanntermaßen. Eine gute Idee ist aber, wie von Dir vorgeschlagen, mit dem AG über eine BV nach § 87 Abs. 1 Nummer 1 und 6 zu verhandeln, falls noch nicht geschehen, insbesondere über Nummer 6, denn hatte der BR keine Ahnung das die Fahrzeuge per GPS überwacht und ausgewertet werden ( was ich mir beides verbeten würde ( letzteres sogar mit Erfolg, sobald AN damit überwacht werden können ) ), kann hier auch ein mitbestimmungswidriges Verhalten seitens des AG vorliegen, mit den bekannten Folgen ;)
19.11.2014 um 09:59 Uhr
Wir dürfen also gespannt sein, was das Gericht sagt. Vielleicht informiert uns MisterMoon vom Ausgang des Gerichtsverfahrens.
Ich tippe mal darauf, dass bereits § 103 BetrVG wahrscheinlich falsch war....... und § 626 BGB angesichts der Äußerungen des Personalleiters auch.
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