Erstellt am 13.10.2016 um 08:31 Uhr von ChristianPfalz
Hallo GrünGelb
in diesem Fall würde ich euch empfehlen, diese fristlose Kündigung von euerem BRM nicht zu Unterschreiben. Bzw. zu verweigern. Somit ist euer AG in der Beweispflicht und muss schauen wie er ein BRM aus der Firma bekommt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Erstellt am 13.10.2016 um 08:44 Uhr von Pickel
ChristianPfalz deine Antwort ist komplett unbrauchbar.
Die Zeugenaussage einer prinzipiell glaubwürdigen Person ist schon ein starker Beweis, der vor Gericht entsprechend gewertet wird. Ihr könnt natürlich widersprechen - und zumindest Zeit gewinnen.
Für eine Kündigung reicht das aber selbstverständlich aus. Mich wundert dein Zusatz "vor allem für ein BR-Mitglied". BRM sind nicht stärker vor Kündigungen aufgrund persönlicher Verfehlungen geschützt als alle anderen auch! Allein der Prozess ist leicht anders.
Erstellt am 13.10.2016 um 08:47 Uhr von Nordling
@ ChristianPfalz:
1. Was hat Diebstahl mit Betriebsstillegung zu tun????
2. Kündigung von BRM in diesem Fall nur über den §103 BetrVG (auf den sich auch der §15 KSchG bezieht)
Erstellt am 13.10.2016 um 08:58 Uhr von Pjöööng
Für die Kündigung dieses BRM benötigt der Arbeitgeber die ZUSTIMMUNG des BR. Die könnt Ihr erteilen, oder auch nicht.
Es ist durchaus denkbar, als Kriterium dafür anzulegen, ob die Kündigung WEGEN seines Amtes erfolgen soll, oder nicht.
Ob die Zeugenaussage glaubwürdig ist, oder nicht, das sollte man besser einen Richter entscheiden lassen. Ihr seid weder Richter, noch Polizei.
Der Arbeitgeber wird die Zustimmung des BR in diesem Falle sicherlich vom Arbeitsgericht ersetzen lassen wenn der BR sie nicht erteilt.
Erstellt am 13.10.2016 um 11:55 Uhr von gironimo
Also geht es um eine Anhörung nach § 103 BetrVG?
Da ist die beste Reaktion das Schweigen des BR. Der BR ist kein Jurist. Möge daß Arbeitsgericht die Angelegenheit klären. Da sehen die Sachen dann oft anders aus, als im ersten Moment der Aufregung.