Erstellt am 29.07.2013 um 18:50 Uhr von Kölner
Einfach mal § 103 BetrVG lesen. Dann weiß man. Dass man der Kündigung zustimmen müsste, wenn der AG dieses BRM loswerden möchte OHNE, dass ER ein Gericht bemühen muss.
Erstellt am 29.07.2013 um 18:53 Uhr von energiebündel
der BR hat zugestimmt. Aber ich wollte ja wissen, ob er einfach keine Stellungnahme hätte abgeben sollen. Angeblich fehlten sachliche Gründe der Kündigung zu widersprechen.
Erstellt am 29.07.2013 um 18:56 Uhr von mitleserinnenn
Wenn man sich als BR nicht äußert, muss der AG auch vors ArbG. Der AG muss nur nicht vor das ArbG wenn der BR zustimmt. .... PS, das so wenige BRM nie das Gesetz auch mal lesen was ja zu ihren Aufgaben auch zählt. Dieses auch, weil lesen bildet.
Erstellt am 29.07.2013 um 18:59 Uhr von BRMtgl
Was seid ihr für ein BR, der ein BRM über die Klinge springen lässt??? PS, man ließt übrigens das Gesetz bevor man abstimmt, wenn man es nicht kennt. Der § 103 ist auch nicht unverständlich oder lange.
Erstellt am 29.07.2013 um 19:05 Uhr von energiebündel
Es handelt sich um einen tollen Kollegen und unseren Vorgesetzten der jetzt nicht mehr da ist. Nach über 20 Jahren. So. Also nochmal: Mir hat man erklärt, dass es drei Dinge gibt bei einer Kündigung. 1. der BR stimmt der Kündigung zu 2. der BR lehnt die Kündigung ab und 3. der BR gibt KEINE Stellungnahme dazu ab. Und wenn jetzt das Gremium keine Stellung dazu genommen hätte, wäre dann die fristlose Kündigung auch so möglich gewesen? Angeblich hätte man keine Argumente mehr gefunden um den Kollegen zu "retten". Er war halt manchmal unbequem.
Erstellt am 29.07.2013 um 19:07 Uhr von Watschenbaum
selbstverständlich hätte der BR auch "einfach keine Stellungnahme" abgeben können,
völlig unabhängig davon, ob er Gründe finden würde, die seiner Meinung nach gegen die Kündigung sprechen würden
auf deutsch : er muß nicht zustimmen, auch wenn ihm keine Gründe einfallen, die gegen eine Kündigung sprechen
wenn der BR der Kündigung nicht zustimmt (im Gegensatz zu Anhörungen von "normalen AN", bei denen Nichtäußerung automatisch Zustimmung bedeuten würde).
heisst das im weiteren, daß der AG die Zustimmung des BR von einem Arbeitsgericht ersetzen lassen müsste, bevor er die Kündigung aussprechen kann
Erstellt am 29.07.2013 um 19:14 Uhr von energiebündel
Hallo watschenbaum, danke für Deine Antwort. Kann man das irgendwo nochmal nachlesen. Uns ist gesagt worden, dass der BR nur zustimmen oder ablehnen kann, wenn es sich bei der Kündigung um ein langjähriges BR Mitglied handelt
Erstellt am 29.07.2013 um 19:22 Uhr von mitleserinnenn
Hast Du kein BetrVG im Web findet man es auch. Denn lesen kannst Du ja. Der entsprechende § 103 wurde ja auch mehrfach erwähnt. Es gehört übrigens auch lt. BAG Urteil zu den Mandatspflichten eines BRM sich das notwendige Wissen anzueignen. Du hast ganz offenbar gegen diese Pflicht verstoßen. Dieses hier sogar zum Nachteil eines Betroffenen.
Erstellt am 29.07.2013 um 19:26 Uhr von energiebündel
ich bin kein BR Mitglied aber ich würde mich nächstes Jahr gern aufstellen lassen. Mit dem nötigen Wissen unseres BR wäre die Kündigung wohl nicht durchgegangen. Das ist mein Grund warum ich verschiedene Dinge wissen möchte und jetzt weiß ich zumindest mal wo man sowas findet. Jeder ist mal angefangen...