Hallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwohl sie folgendes in ihr Vertrag stehen hat:

Firma X gewährt Y ein Weihnachtsgeld (13.Gehalt) in Höhe von 50% des für den Monat November zu zahlenden Grundgehalts.Das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt gezahlt. Liegt der Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 1.1. eines Jahres, so wird das Weihnachtsgeld für dieses Jahr anteilig nach vollen Beschäftigungsmonaten gewährt.

Ist es jetzt richtig das Weihnachtsgeld zu kürzen obwohl sie eine langjährige Mitarbeiterin ist die nur für eine Zeit in Elternzeit war?