Erstellt am 08.12.2010 um 10:54 Uhr von rkoch
Ob der AG das kann hängt davon ab ob die GEW die den Haustarif abschließt mitspielt. Eine Ungleichbehandlung ist auf jeden Fall zulässig wenn sachliche Gründe diese rechtfertigen und diese Gründe nicht gegen Gesetz verstoßen, z.B. in diesem Zusammenhang gerne zitiert das AGG.
Erstellt am 08.12.2010 um 11:22 Uhr von Petrus
Wenn nicht im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verwiesen wird, gilt der grundsätzlich erstmal nur für einen Teil der AN: die Mitglieder der abschließenden GEW.