Weihnachtsgeld
Hallo, eine Kollegin hat zum 31.12. gekündigt. Der AG hat gesagt, dass das Weihnachtsgeld anteilig mit dem Novemberlohn überwiesen wird. Auf der Abrechnung war ein Betrag von etwas über 100,- ausgewiesen. Hat die Kollegin bei Kündigung zum Jahresende Anspruch auf volles Weihnachtsgeld? Danke im Voraus.
Community-Antworten (2)
29.11.2013 um 11:37 Uhr
Das kommt darauf an: Weihnachtsgeld/Sonderzahlungen haben zumeist aus der Sicht eines AG den Charme, die Vergangenheit zu belohnen (gute Arbeit, loyales Verhalten etc.) und die arbeitsame Zukunft des AN in der Firma (erfolgreich) zu motivieren.
Demnach: Man kann in einem TV oder einem AV vereinbart haben, dass man kein/anteilig oder gar nicht die Sonderzahlung erhält, wenn man kündigt. Formulierungen wie '[...] erhält ein Weihnachtsgeld, wenn das AV am 30.09. eines jeden Jahres ungekündigt ist [...]' sind nicht selten und gültig!
29.11.2013 um 11:59 Uhr
siehe auch neuste Rechtsprechung BAG 10 AZR 848/12
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