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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

WEIHNACHTSGELD

S
Sterni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie wird eigentlich das weihnachtsgeld berechnet?
laut Tarif bekommen wir 50% des monatlichen Bruttoeinkommen. Da der Tarif aber auf einer 36 Std. Woche basiert gibt es davon halt 50 % und nicht nach der im Arbeitsvertrag stehenden 40 Std. Woche.

Hat der Arbeitgeber recht damit und brauch wirklich nur das weihnachtsgeld für die 36 Std. Zahlen oder muss er die vollen 40 Std. bezahlen?

Kfz niedersachsen

Würde mich über eine Antwort echt freuen. Leider weiß ich nicht wie ich die Frage anders stellen soll.

Danke

1.98809

Community-Antworten (9)

G
gironimo

19.12.2014 um 17:19 Uhr

Du übersiehst, dass Du nunmehr für 36 Stunden das bekommst, was Du früher für 40 bekommen hast (relativ betrachtet also pro Stunde mehr).

Es ändert sich also gegenüber früher nichts. Eben 50% vom Gehalt.

S
Sterni

19.12.2014 um 18:11 Uhr

Eben nicht. Tarif sind 2600 ? davon 50% sind 1300 ?. Das monatliche Gehalt ist aber 2800 ? dann hätten es ja auch 1400 ? weihnachtsgeld sein müssen oder? Und wenn das weihnachtsgeld sogar nach dem Durchschnitt berechnet wird sogar noch etwas mehr.

So sind es jedenfalls 100 ? weniger.

Hat der Arbeitgeber damit recht oder nicht? Und wie kann das begründet werden?

S
Sterni

19.12.2014 um 18:15 Uhr

Der Tarif ist übrigens IG Metall Kfz niedersachsen / Sachsen-Anhalt

K
Kölner

19.12.2014 um 18:18 Uhr

AG hat recht! Zumal: 40 Std ist dann nicht tarifkonform! Da würde ich als BR mal ansetzen...

S
Sterni

19.12.2014 um 18:40 Uhr

Ne echt?
Auch dann wenn alle anderen Kollegen die nicht nach Tarif bezahlt werden genau 50 % bekommen dafür aber 42 Std. Arbeiten. Anders der Kollege der Tarif gebunden ist, dafür aber statt 36 Std. 38 Std. die Woche arbeitet. Warum bekommt der nur nach der 36 Std. Woche sein weihnachtsgeld? Da fehlt doch die Logik oder. Außerdem dachte ich das das weihnachtsgeld nach dem monatlichen Durchschnitt bezahlt wird.

Wie ist das denn jetzt genau?

K
Kölner

19.12.2014 um 19:08 Uhr

Wäre ich AG und würde nicht tarifgebunden sein, gäbe es null Weihnachtsgeld, dafür aber mehr Gehalt. Du merkst schon, dass ihr nicht gewinnen könnt, ne? Zumal: Da müsste sich jeder AN selbst drum kümmern.

G
gironimo

20.12.2014 um 10:41 Uhr

letztendlich kann der betroffene Kollege noch die Gewerkschaft um Hilfe bitten (sofern er Mitglied ist)

Hat der Arbeitgeber damit recht oder nicht? Und wie kann das begründet werden?< Wie der Arbeitgeber das begründet, solltet Ihr im Zuge Eurer Informationsrechte von ihm erfragen.

Wenn Ihr Unregelmäßigkeiten bei der Auslegung des Tarifes seht, solltet Ihr auch als BR die Gewerkschaft hinzuziehen. Das ist nun mal ihr Gebiet.

S
Sterni

20.12.2014 um 12:06 Uhr

Genau das werden wir Montag auch mal tun. Mitglied ist er und einer der wenigen die noch nach Tarif bezahlt werden. Alle nicht Mitglieder haben ca. 20 bis 25% weniger im Monat. Von wegen mehr in der Tasche. Deshalb ist der Kollege mit Tarif dem AG ein Dorn im Auge. Nur unterkriegen lässt er sich nicht und das wird ihm von den Kollegen hoch angerechnet da er regelmäßig im Konflikt mit dem ag ist.

K
Kölner

22.12.2014 um 09:21 Uhr

IHR habt da eigentlich nichts mit zu schaffen, sondern nur und einzig der Kollege. Gerne mit der Hilfe der Gewerkschaft! Und nach wie vor: Der AG wird im Recht sein, weil es tarifkonform ist.

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