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Weihnachtsgeld nach Elternzeit - anteilig oder voll?

D
DocPille
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

eine MA ist nach der Elternzeit wieder seit dem 01.06.07 bei uns tätig.Nun gibt es bei uns tariflich ein Weihnachtsgeld. Gesetzlich gibt es ja anscheinend keine Regelung darüber ob das Weihnachtsgeld anteilmässig oder voll ausgezahlt werden muss. Bei der Kollegin wurde anteilsmäßig gezahlt. Wir haben keine BV oder sonstige Vereinbarung über die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Als Info noch,in ihrem Arbeitsvertrag von 1994 steht :bei Eintritt bis zum 01.11. steht ihnen die volle Gratifikation zu.

Was ist eure Meinung,anteilig oder voll??

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

20.12.2007 um 08:52 Uhr

@DocPille Gesetzlich gibt es kein Weihnachtsgeld, wenn dies tariflich geregelt ist, hilft ein Blick in den gültigen Tarifvertrag. Mit Raten und vermuten kommt man da nicht weiter.

D
DocPille

20.12.2007 um 09:02 Uhr

Im Tarifvertrag steht lediglich : es wird mit dem Novembergehalt eine Jahressonderzahlung(Weihnachtsgeld) gezahlt

Mehr steht da nicht.....

K
Konrad

20.12.2007 um 09:19 Uhr

Wenn in TV keine anteilige Regelung getroffen wurde, ist die gesamte Jahresonderzahlung fällig. Im Zweifel die Gew. anrufen

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