Guten Morgen,

eine MA ist nach der Elternzeit wieder seit dem 01.06.07 bei uns tätig.Nun gibt es bei uns tariflich ein Weihnachtsgeld.
Gesetzlich gibt es ja anscheinend keine Regelung darüber ob das Weihnachtsgeld anteilmässig oder voll ausgezahlt werden muss.
Bei der Kollegin wurde anteilsmäßig gezahlt.
Wir haben keine BV oder sonstige Vereinbarung über die Zahlung des Weihnachtsgeldes.
Als Info noch,in ihrem Arbeitsvertrag von 1994 steht :bei Eintritt bis zum 01.11. steht ihnen die volle Gratifikation zu.

Was ist eure Meinung,anteilig oder voll??