Erstellt am 07.02.2011 um 15:34 Uhr von UIrik
Hi Jürgen
eine Unternehmerhaftpflicht sollte (?!) jeder Geschäftsmann haben.
Die Frage bleibt, warum die Brille beschädigt wurde. Hat der AN fahrlässig gehandelt, weil er z.B. eine Schutzbrille nicht drüber gezogen hatte o. ä.
Oder ist es in der Pause passiert, weil sich jemand drauf gesetzt hat?
In so einem Fall ist der AG natürlich nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Hast Du genauere Details?
Erstellt am 07.02.2011 um 15:39 Uhr von Suppengrün
Hallo,
Es ist nicht Fahrlässig passiert, der Kollege war damit beschäftigt Bus-Rohkarossen Hohlraum zu versiegeln und blieb während der Arbeit mit der Brille an einem Träger hängen.
Erstellt am 07.02.2011 um 15:43 Uhr von rolfo
Da zahlt sicherlich keine Haftpflichtversicherung. Dafür wäre ein Verschulden des Versicherten nötig, was hier nicht der Fall ist.
Erstellt am 07.02.2011 um 16:34 Uhr von alterBrummbär
Suppengrün,
würde ich als Arbeitsunfall einstufen und die BG trägt die Kosten.
Erstellt am 07.02.2011 um 16:38 Uhr von Ulrik
Die Grundlage für einen Schadenersatzanspruch ist immer, daß eine Person einen Schaden erlitten hat, den eine andere Person verschuldet.
Bei nicht grob fahrlässigem Verschulden tritt die Haftpflicht ein (sofern vorhanden), bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht ist der Verschuldende selbst Schadenersatzpflichtig.
In diesem Fall hier sehe ich auch kein Verschulden seitens des AG, sondern einen "normalen" Unfall.
Das wird m. E. an dem AN selbst hängenbleiben.
Im besten Fall hat der AN eine Privathaftpflicht mit Schadenersatzausfalldeckung, dann sollen die mal prüfen, ob ein Anspruch vorliegt. Wenn die Versicherung zu dem Schluss kommt, ja es liegt ein Anspruch vor, dann wird im Rahmen der Ausfalldeckung der Schaden von der eigenen Versicherung bezahlt und die holen sich das Geld vom AG wieder, ist dann aber deren Problem.
Erstellt am 07.02.2011 um 16:41 Uhr von alterBrummbär
http://www.diag-mav-pb.de/medien/anhaenge/k6_m12313.pdf