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Was wird aus dem Betriebbsrat wenn die Firma an eine andere Firma verkauft wird ?

M
michheidi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen habe da eine Frage was wird aus dem Betiebsrat wenn unsere Firma[Pflegeheim] an eine andere Kirchliche Einrichtung verkauft wird hat dieser Br dort auch Fortbestand inder der anderen Einrichtung gibt es ein Personalrat rutschen die Leute aus dem Br dort mit rein oder wie verhält sich das dann ,muß dabei sagen der BR besteht jetzt neuseit dem 14.03.08 da vorher schon ein Haus veräussert wurde.

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Community-Antworten (8)

A
Angi1

03.04.2008 um 09:28 Uhr

Hallo Michheidi,

dies ist im § 21a oder 21b BetrVG geregelt, je nachdem was gemacht wird.

MfG Angi1

K
klinik

03.04.2008 um 09:47 Uhr

@michheidi ist es ein Betriebsübergang nach § 613a BGB?

W
Waschbär

03.04.2008 um 10:09 Uhr

@michheidi, deine frage zeigt, das ihr euch damit schnell aus einandersetzen müsst. es geht dabei um mehr als nur und was wird aus uns (BR) ???

M
michheidi

03.04.2008 um 11:18 Uhr

wir setzen uns damit schon aus einander aber nicht nur für den Br sondern auch für die Kollegen wir sind im Augenblick leider nur am Rudern weil unsere Info zur Zeit auf Parolen läuft ,der Geschäftsführer selber will uns in den nächsten 10 Tagen bescheidt geben.es ist aber klar das wir zum 30.6.08 verkauft werden da die stiftung bzw servicedienst aufgelöst werden deswegen ist auch das andere Haus von uns im letzten Jahr veräussert worden und auf grund dessen mußten wir auch einen neuen BR wählen.

W
Waschbär

03.04.2008 um 11:23 Uhr

@micheidi, gut so... und nun solltet ihr im zweiten step einen sachverständigen an laden hohlen .... Sonst hilft bald nichts mehr !

M
michheidi

03.04.2008 um 11:39 Uhr

Was meinst du mit Sachverständigen ? Wir gehen davon aus das der GF schon alles im Sack hat und uns als BR nur noch davon in Kenntnis setzen will deswegen schiebt er das anscheint so weit raus.Wir haben schon dran gedacht ein Rchtsanwalt einzuschalten aber der kann ja auch erst in Bewegung kommen wenn wir bzw er Fakten hat wie die Übernahme oder Übergabe von unserem Betrieb an den neuen Betrieb ablaufen soll und wenn bekannt ist was dort in dem Vertrag drin steht

P
Petrus

03.04.2008 um 12:12 Uhr

@heidi: Sachverständiger = Gewerkschaftsonkel, Rechtsverdreher, ...

es ist aber klar das wir zum 30.6.08 verkauft werden aber der kann ja auch erst in Bewegung kommen wenn wir bzw er Fakten hat

Wenn es klar ist, dann macht mal hinne, den Sachverständigen zu bestellen. Die Fakten holt der sich schon.

W
Waschbär

03.04.2008 um 12:15 Uhr

@Petrus, für diesec wort muss ich dir dank sagen .. ich dachte schon.die Welt dreht sich anders rum .-))

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