Erstellt am 10.12.2020 um 22:57 Uhr von celestro
Der Chef hat sicherlich eine Fürsorgepflicht. Andererseits heißt Hauterkrankung längst nicht, das man nicht putzen kann. Was für einen Job hast Du denn eigentlich?
Erstellt am 11.12.2020 um 07:00 Uhr von Erbsenzähler
Wichtig ist:
Was steht im Arbeitsvertrag zu den Tätigkeiten?
Erstellt am 14.12.2020 um 13:21 Uhr von SabiNeu
Die Weisungsbefugnis Deines Arbeitgebers ist an Deinen Arbeitsvertrag gebunden.
Es kommt also stark darauf an, als was Du angestellt bist.
Bist Du z.B. als Reinigungskraft eingestellt, fallen Putz arbeiten sehr wohl in Dein Aufgabengebiet.
Bist Du aber z.B. als Gabelstaplerfahrer eingestellt, musst Du keine Putz arbeiten durchführen.
Außerdem:
Wenn Du die Hauterkrankung durch Deinen Beruf bekommen hast, so wäre dies ein Fall für die Berufsgenossenschaft.
Hier mal dringend mit Deinem Hausarzt reden !