putzen in der firma
Ich habe mir in beruf eine hauterkangung an den händen bekommen zeit dem verlangt mein Chef von mir das ich die ganze putzarbeiten in der firma erlädige .darf er das?
Community-Antworten (3)
10.12.2020 um 23:57 Uhr
Der Chef hat sicherlich eine Fürsorgepflicht. Andererseits heißt Hauterkrankung längst nicht, das man nicht putzen kann. Was für einen Job hast Du denn eigentlich?
11.12.2020 um 08:00 Uhr
Wichtig ist: Was steht im Arbeitsvertrag zu den Tätigkeiten?
14.12.2020 um 14:21 Uhr
Die Weisungsbefugnis Deines Arbeitgebers ist an Deinen Arbeitsvertrag gebunden.
Es kommt also stark darauf an, als was Du angestellt bist.
Bist Du z.B. als Reinigungskraft eingestellt, fallen Putz arbeiten sehr wohl in Dein Aufgabengebiet. Bist Du aber z.B. als Gabelstaplerfahrer eingestellt, musst Du keine Putz arbeiten durchführen.
Außerdem: Wenn Du die Hauterkrankung durch Deinen Beruf bekommen hast, so wäre dies ein Fall für die Berufsgenossenschaft. Hier mal dringend mit Deinem Hausarzt reden !
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