Erstellt am 01.01.2010 um 16:11 Uhr von raptor
Wenn ein BRM nicht mehr AN einer Firma ist, kann er auch nicht mehr dort sein BRM-Mandat ausfüllen bzw. leben.
Diese Person gehört nicht mehr zur Firma, somit also auch nicht mehr in den BR.
Erstellt am 01.01.2010 um 20:20 Uhr von Laffo
Erstellt am 02.01.2010 um 00:53 Uhr von DerAlteHeini
laurana
Da euch diese Frage seit Wochen beschäftigt und ihr nirgends eine Antwort findet, könnt ihr euch jetzt zurück lehnen und euch entspannen, denn die Antwort heißt, NEIN, ein BR Mitglied welches nicht mehr Arbeitnehmer des Betriebes ist, kann nicht mehr dem BR angehören und auch nicht extern im BR Mitarbeiten.
Möglich wäre aber eine Teilnahme als Sachverständiger, wenn der Kollege über Spezialwissen verfügt und dieses Wissen der BR zur Durchführung seiner Aufgaben benötigt. Somit könnte der BR dann, nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber diesen Sachverständigen hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (siehe § 80 Abs. 3 BetrVG).
Die Kosten muss der AG tragen.
Erstellt am 02.01.2010 um 20:13 Uhr von laurana
vielen dank für eure antworten. diese beiden § (8 und 80) sind uns natürlich bekannt.
Finden aber nirgens einen § der sich direkt auf das ausscheiden bezieht.(ist wahrscheindlich nirgens ein thema) leider ist der kollege den es betrifft ein "paragraphenreiter". sollte jemand einen passenden § kennen ist das eine große hilfe für uns.
Nochmal vielen dank und ein erfolgreiches WAHLJAHR
laurana
Erstellt am 02.01.2010 um 20:21 Uhr von MonaLisa
@laurana,
also ich hab vielleicht 'n Brett vor'm Kopf oder aber wir lesen verschiedene Bücher, wobei ich persönlich das Betriebsverfassungsgesetz meine.
Im § 8 steht genau das drin was du suchst!!??!!
Erstellt am 02.01.2010 um 22:04 Uhr von rainerw
@laurana
Kann es sein das diese Person die ganze Geschichte mit einem Übergangsmandat verwechselt?
Wie dem auch sei, wenn er was will, kann er ja versuchen gerichtlich was durch zu setzen; wobei er wohl aber abblitzen wird.
Wenn er so ein Paragraphenreiter ist, kann er euch ja auch mal rein Informativ diesen Paragraphen zukommen lassen.
Erstellt am 02.01.2010 um 22:12 Uhr von Laffo
"laurana"
was hältst du davon §§ 8, 7 BetrVG mal zu negieren?
Erstellt am 03.01.2010 um 11:46 Uhr von raptor
Sorry laurana.
Wieso helfen Euch nicht die genannten §§??
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Ihr seid ein Gremium? Ihr wollt eine knallharte rechtssichere Antwort haben? Na dann. BR-Sitzung - Beschluß fassen - Rechtsanwalt beauftragen bzw. fragen
Wo ist jetzt das Problem, wenn unsere Antworten nicht gut genug sind? Rechstberatung gibts beim Anwalt. Hier gibt es nur unsere rechtliche Meinung über gestellte Fragen.
Erstellt am 03.01.2010 um 12:06 Uhr von DerAlteHeini
laurana
Der Vorschlag mit "EUREM" Problem eine RA aufzusuchen, ist quatsch, da die rechtliche Lage eindeutig ist. Was § 8 hierzu sinnvolles aussagen kann, kann ich nicht erkennen.
Jetzt hat der ganze BR angst vor diesen §§reiter, dass darf doch nicht wahr sein.
Scheidet der Kollege aus dem Betrieb aus, ist er kein Arbeitnehmer des Betriebes mehr und somit nicht mehr im BR.
Das heißt für den amtierenden BR, ein Ersatzmitglied rückt offiziell in den BR nach und der ausgeschieden Kollege wird einfach nicht mehr zu den Sitzungen oder andere BR Arbeiten eingeladen. Der BR muss keine weiteren Handlungen zum ausscheiden des Kollegen unternehmen. Der Kollege scheidet beim verlassen des Betriebes automatisch "Kraft Gesetz" aus dem BR aus.
Wenn dem Kollegen das nicht passt, kann er ja etwas dagegen unternehmen.
Nachstehender § dürfte für euch hilfreich sein:
§ 24 BetrVG Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
1.
Ablauf der Amtszeit,
2.
Niederlegung des Betriebsratsamtes,
3.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
4.
Verlust der Wählbarkeit,
5.
Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung,
6.
gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.
Erstellt am 03.01.2010 um 14:52 Uhr von raptor
Zitat: "Der Vorschlag mit "EUREM" Problem eine RA aufzusuchen, ist quatsch,...."
Warum? Wäre doch ein super Schenkelklopfer für den RA geworden.
Sorry, aber bei solchen banalen Problemen frage ich mich eher ob dieses Gremium jemals ne Schulung besucht hat oder ob es überhaupt ansatzweise in der Lage ist, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
Erstellt am 03.01.2010 um 22:19 Uhr von DerAlteHeini
raptor
Da bin ich ganz deiner Meinung.
Erstellt am 04.01.2010 um 11:05 Uhr von NiemandXXL
Hallo,
erst mal eine Frage: Wie wurde das Arbeitsverhältniss beendet, durch Kündigun oder in Ruhestand? Ist das betroffene BRM noch im Rechtsstreit mit dem AG um das Arbeitsverhältniss? Ist es möglicher Weise im Moment nur freigestellt?
Bei einem Arbeitsverhältniss das nach Kündigundg des AG noch vor dem Arbeitsgericht ist ist das BRM immer noch im Amt. Geht das BRM in Rente und ist aber erst noch für eine gewisse Zeit frei gestell ist das BRM auch noch im Amt.
Wir hatten hier auch schon die Situation, daß BRM nach Aufhebungsvertrag noch für mehrere Monate freigestell waren, aber ihr Amt noch weiter ausgeübt haben. Bwei uns mit der Unterstützung des BR.
Die Situation klärt sich ja aber spätestens mit der Neuwahl in diesem Jahr.
Erstellt am 04.01.2010 um 22:19 Uhr von rainerw
Hat doch noch jemand die richtige Antwort gegeben .Fein,
Das was NiemandXXL woolte ich auch gerade in ähnlicher Form schreiben.