Laut Dienstplan hätte eine MitarbeiterIn Rufbereitschaft von Freitag 9 Uhr bis Montag 9 Uhr. Hierfür gäbe es insgesamt 11 Stunden Arbeitszeit angerechnet. Die MitarbeiterIn wird vorher krank. Die reguläre Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag. Wird dann wegen der Erkrankung nur der Freitag als Arbeitszeit gerechnet oder die insgesamt 11 Stunden, die angefallen wären, wenn die MitarbeiterIn die Rufbereitschaft geleistet hätte? Für die Antwort vielen Dank.