Rufbereitschaft, um Erkrankungen abzufedern
Moin,
unser treusorgender Cheffe hat sich etwas Neues ausgedacht:
Wegen "wiederholter" (2x im lfd Jahr ...) Krankmeldungen an einem Wochenende (an dem wir nur mit 1 Person pro Schicht besetzt sind) will er nun eine Rufbereitschaft einführen - es soll also pro Wochenende einen geben, der sich telefonisch erreichbar hält, falls eine Schicht wg Krankheit besetzt werden muss.
In den Arbeitsverträgen sie wir so kennen ist zum Thema Bereitschaft nix geregelt; der AN muss also nicht. Ein paar wollen nicht, ein paar haben Dollarzeichen in den Augen und dazwischen gibt es viele fragende Augenpaare ...
Ist das vom AG ersonnene Modell überhaupt rufbereitschaftstauglich? Denn schließlich soll hier ja keine Regelung her, wie / wer im Notfall ein paar Mausklicks machen kann. Hier soll ja ein Plan B für kpl und 8 Stunden lange Schichten her.
Wie ist das rechtlich denn einzuordnen?
Danke sagt
der geschundene
Community-Antworten (3)
25.10.2016 um 10:16 Uhr
Ob das Modell machbar ist, kann man kaum sagen. Dazu müsste man mehr Details wissen.
Aber ohne BV und einzelvertraglicher Regelung geht es nicht. Am besten macht ihr euch erst einmal schlau zu diesem Thema. Also Seminar oder/und Sachverständiger.
25.10.2016 um 11:57 Uhr
Hallo,
wenn der Ausfallende Dienst am Wochenende besetzt werden muss bei einem Ausfall ist es meines erachtens nach Betrieblich Notwenig eine Rufbereitschaft zu haben, welche im Fall der Fälle den Dienst besetzt. Aus der Freizeit jemanden Verpflichten kann der AG nicht. Daher gibt es ja die Möglichkeit der Rufbereitschaft.
Geklärt sein sollte: Wer macht die Rufbereitschaft? WIe wird die Rufbereitschaft Vergütet (als Arbeitszeit oder Finanzieller ausgleich) Wenn Arbeitszeit, wann findet der Freizeitausgleich statt? Wann findet der Freizeitausgleich statt wenn in der Rufbereitschaft gearbeitet wird? Was sind die Aufgaben der Rufbereitschaft? Ist es eine Rufbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst?
Wir haben hierzu eine BV seither läuft es super und die Kollegen Streiten sich sogar teilsweise um die Rufbereitschaften.
LG
25.10.2016 um 12:14 Uhr
Na es wird viele BVs zu Rufbereitschaften geben auch wenn es sich um ganze 8 Stunden Schichten handelt.
Da der AG auf die Freiwilligkeit der AN angewiesen ist muss er dies eben sehr attraktiv gestalten.
Ich würde Gironimos Rat annehmen Seminar oder Sachverständigen, da bei so einer BV immer viel zu bedenken ist. Wie z.B. das Arbeitszeitgesetz was ja einige AG nicht soooo gut kennen ;-)
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