Moin,

unser treusorgender Cheffe hat sich etwas Neues ausgedacht:

Wegen "wiederholter" (2x im lfd Jahr ...) Krankmeldungen an einem Wochenende (an dem wir nur mit 1 Person pro Schicht besetzt sind) will er nun eine Rufbereitschaft einführen - es soll also pro Wochenende einen geben, der sich telefonisch erreichbar hält, falls eine Schicht wg Krankheit besetzt werden muss.

In den Arbeitsverträgen sie wir so kennen ist zum Thema Bereitschaft nix geregelt; der AN muss also nicht. Ein paar wollen nicht, ein paar haben Dollarzeichen in den Augen und dazwischen gibt es viele fragende Augenpaare ...

Ist das vom AG ersonnene Modell überhaupt rufbereitschaftstauglich? Denn schließlich soll hier ja keine Regelung her, wie / wer im Notfall ein paar Mausklicks machen kann. Hier soll ja ein Plan B für kpl und 8 Stunden lange Schichten her.

Wie ist das rechtlich denn einzuordnen?

Danke sagt

der geschundene