Erstellt am 03.08.2012 um 08:50 Uhr von Kölner
@Samywell
Ja, ist er.
Aber nicht der AN sollte sich über eine Verlagerung der AZ im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG Gedanken machen, sondern der AG einen entsprechenden Antrag beim BR stellen...
Erstellt am 03.08.2012 um 09:33 Uhr von martinez
wenn es sich hierbei um eine Ausnahme handelt und der AN dies freiwillig machen möchte(nicht gezwungen wird)weil er eine wichtige Arbeit bis Montag abliefern muss dann sehe ich hier kein Problem für den BR.
Freiwillig und eine Ausnahme sollte man schon mal durchgehen lassen..
oder wo seht ihr hier ein Problem??
Erstellt am 03.08.2012 um 13:15 Uhr von Hoppel
@ Samywell
Wenn dieser Kollege eine wichtige Sache am Montag abliefern MUSS und es nicht innerhalb seiner zur Verfügung stehenden Arbeitszeit geschafft hat, diesen Auftrag zu erledigen ...
hab ich ein Problem mit der "Freiwilligkeit".