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Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag - BR Mitbestimmumgspflichtig?

S
Samywell
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! wir haben in der Arbeitszeitregelung die Fünf-Tage-Woche, also von Montag bis Freitag festgelegt. Nun Möchte ein Mitarbeiter am Samstag arbeiten (Büro), das er eine wichtige Sache am Montag abliefern muss. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Ist der Betriebsrat hier Mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.08.2012 um 10:50 Uhr

@Samywell Ja, ist er. Aber nicht der AN sollte sich über eine Verlagerung der AZ im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG Gedanken machen, sondern der AG einen entsprechenden Antrag beim BR stellen...

M
martinez

03.08.2012 um 11:33 Uhr

wenn es sich hierbei um eine Ausnahme handelt und der AN dies freiwillig machen möchte(nicht gezwungen wird)weil er eine wichtige Arbeit bis Montag abliefern muss dann sehe ich hier kein Problem für den BR. Freiwillig und eine Ausnahme sollte man schon mal durchgehen lassen.. oder wo seht ihr hier ein Problem??

H
Hoppel

03.08.2012 um 15:15 Uhr

@ Samywell

Wenn dieser Kollege eine wichtige Sache am Montag abliefern MUSS und es nicht innerhalb seiner zur Verfügung stehenden Arbeitszeit geschafft hat, diesen Auftrag zu erledigen ... hab ich ein Problem mit der "Freiwilligkeit".

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