Erstellt am 20.07.2010 um 15:53 Uhr von Ulrik
Hallo,
für mich ergeben sich bei Deiner Schilderung mehrere Fragen.
WIe schaut denn die betriebliche regelmässige Arbeitszeit aus? Montag bis Samstag und nur eure Abteilung hat Samstags frei??
Gibt es eine BV, im Rahmen des Outsourcings damals aufgesetzt, was die allgemeine Arbeitszeit regelt?
In welcher Art ändert sich denn die Art der Beschäftigung für diesen Kollegen? M. E. könnte hier eine Versetzung gem. §95 BetrVG in Frage kommen, damit habt ihr ein MBR. "[...] mit einer erheblichen Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist"
Erstellt am 20.07.2010 um 16:09 Uhr von Matze
@Ulrik,
Die Arbeitszeit des Gesamtkonzerns verteilt sich von jeher auf die 7-Tage-Woche (5 Arbeitstage, verteilt auf die 7 Kalendertage der Woche). Lediglich einzelne Betriebe unseres Tochterunternehmens arbeiten nur montags bis freitags.
Eine BV zur Überleitung wurde aufgesetzt, jedoch ohne Aussagen zur Arbeitszeit.
Die Art der Beschäftigung wurde erweitert, entspricht aber seiner Qualifikation.
Aber: Zur Einstellung des Kollegen gab es damals keinen Grund zur Annahme, dass er an Wochenenden verpflichtet werden könnte, weil seine Arbeitsplatzbeschreibung nur zu unserem Betrieb passte. Im Laufe der Konzernentwicklung hat sich dies geändert.
Nochmals Danke für Deine schnelle Antwort.
Erstellt am 20.07.2010 um 16:16 Uhr von Ulrik
@ Matze
genau deswegen die Frage nach der "betrieblichen" (!!) regelmässigen Arbeitszeit. Wenn ich das richtig lese, wird in dem Tochterunternehmen in eurem Betrieb nicht an den WE gearbeitet.
Eine Umsetzung der AZ aufgrund der Qualifikation mag ja schön argumentiert sein, entspricht seine Tätigkeit dann aber immer noch seiner vertraglichen Pflichten, bzw. seiner Stellenbeschreibung?
Für mich ergibt sich, da er nie, bzw. euer Betrieb nie an den We arbeitet, ein MBR nach §95 BetrVG wg der Änderung der Umstände, im extremeren Fall sogar nach §87 Abs. 1 Satz 2, Verteilung der Az auf die einzelnen Wochentage.
Erstellt am 20.07.2010 um 16:29 Uhr von Matze
@Ulrik,
manches muss man einfach mehmals lesen. Ich danke Dir für die Hinweise.
Dennoch die Frage an alle: Kennt jemand Urteile zu diesem Sachverhalt?