Ein Mitarbeiter kam auf uns als Betriebsrat zu (Tochterbetrieb mit >100 Mitarbeitern, Gesamtkonzern >2000 Mitarbeiter), mit der Frage, ob er verpflichtet werden kann, auch an Wochenenden zu arbeiten.
Vor 3 Jahren wurden wir zu einem Tochterunternehmen "outgesourced".
Seinen Vertrag schloss der Kollege vor über 10 Jahren mit dem damaligen Gesamtbetrieb. Eine schriftliche Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf spezielle Arbeitstage gibt es nicht. Seine Tätigkeit übte er jedoch ausschließlich in unserer Abteilung aus, die auch heute nur montags bis freitags arbeitet.
Andere Abteilungen unseres Tochterunternehmens arbeiten allerdings auch an Wochenenden.
Nun soll der Mitarbeiter aufgrund seiner besonderen Qualifikation für den gesamten Konzern auch an Wochenenden tätig sein. Er lehnt dies ab und bat uns um Unterstützung.
1. Gibt es gesetzliche Vorgaben bzw. Urteile, die ihm als Argumentationshilfe dienen könnten (z.B. "betriebl. Übung" oder ähnliches)?
2. Hätten wir als Betriebsrat über diese Änderung informiert werden müssen?