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Jahreszielvorgabe soll pünktliches Erscheinen um 9:00 Uhr sein -geht das?

E
emstein
Mai 2020 bearbeitet

Jahreszielvorgabe soll pünktliches Erscheinen um 9:00 Uhr sein Darf der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter so ein Ziel formulieren? Speziell ist es kein Schichtbetrieb und es gibt keine Kernzeit, sondern open Campus mit Betriebszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr. Jeder darf kommen und gehen wie er will, nur in dieser Abteilung meint der Vorgesetzte seine Mitarbeiter mit dieser Vorgabe als Zeilvereinbarung richtig zu handeln. Ist das gesetzlich oder nach Manteltarif zulässig?

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

26.05.2020 um 18:44 Uhr

Euren Mateltarifvertrag kennt hier niemand. Auch nicht Eure Betriebsvereinbarungen.

So wie du es schilderst bedürfte diese Regelung vermutlich der Zustimmung des BR.

K
kratzbürste

26.05.2020 um 19:36 Uhr

Gibt es überhaupt einen Betriebsrat?

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